Green Claims / Umweltaussagen
GC-Modul: Umweltaussagen belegen und Greenwashing vermeiden
Umweltaussagen erfassen, Belege und Quellen hinterlegen, Substantiierung prüfen, freigeben und nachweisen.
Unverbindlich testen – keine Verpflichtung, keine automatische Vertragsbindung.
Worum es geht
Was GC – Green-Claims-Register löst
Umweltaussagen rücken stärker in den Fokus: Werbliche Aussagen wie klimaneutral oder umweltfreundlich müssen belegbar und nachvollziehbar sein. Fehlt eine saubere Dokumentation der Belege, drohen Vorwürfe des Greenwashings und rechtliche Risiken.
Das Green-Claims-Register von MGMSYS schafft Transparenz über Ihre Umweltaussagen. Sie erfassen jede Aussage, hinterlegen Belege und Quellen, prüfen die Substantiierung, dokumentieren die Freigabe und halten den Nachweis vor – nachvollziehbar und revisionssicher.
Funktionen
Zentrale Funktionen
Umweltaussagen erfassen
Alle werblichen Umweltaussagen zentral anlegen und einem Produkt oder Kanal zuordnen.
Belege hinterlegen
Quellen, Studien und Daten als Belege je Aussage strukturiert ablegen.
Substantiierung prüfen
Die Belegbarkeit jeder Aussage systematisch bewerten und dokumentieren.
Freigabe und Nachweis
Aussagen über einen klaren Freigabeprozess steuern und den Nachweis vorhalten.
Mandantenfähig und sicher
Made in Germany, DSGVO-konform und mandantenfähig – mit getrennter Datenhaltung je Einheit.
In der Praxis
Typischer Ablauf
- 1Umweltaussage erfassen und einem Produkt oder Kanal zuordnen
- 2Belege und Quellen zur Aussage hinterlegen
- 3Substantiierung prüfen und das Ergebnis dokumentieren
- 4Aussage über den Freigabeprozess freigeben oder zurückweisen
- 5Nachweis vorhalten und bei Bedarf aktualisieren
Für wen
Rechtlicher Bezug
Häufige Fragen
- Was bedeutet Substantiierung einer Umweltaussage?
- Substantiierung bedeutet, dass eine Umweltaussage durch belastbare Belege gestützt und nachvollziehbar ist. Das Register hilft Ihnen, Belege je Aussage zu hinterlegen und die Belegbarkeit strukturiert zu bewerten.
- Gibt es schon eine verbindliche Green-Claims-Richtlinie?
- Die EU-Richtlinie über Umweltaussagen (Green Claims Directive) befindet sich noch im EU-Gesetzgebungsverfahren. Ergänzend gilt die Empowering-Consumers-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2024/825) mit nationaler Umsetzung bis 2026; die konkrete Anwendung ist im Einzelfall zu prüfen.
- Wie hilft das Register gegen Greenwashing-Vorwürfe?
- Indem jede Umweltaussage mit ihren Belegen, der Substantiierungsprüfung und einer dokumentierten Freigabe geführt wird, entsteht ein nachvollziehbarer Nachweis. So lässt sich belegen, worauf eine Aussage gestützt ist.
Umweltaussagen belegbar machen
Testen Sie das Green-Claims-Register unverbindlich.