StartProdukteCSRD – Nachhaltigkeitsbericht

CSRD / ESRS

CSRD-Modul: Nachhaltigkeitsbericht nach ESRS strukturiert erstellen

Doppelte Wesentlichkeitsanalyse, ESRS-Datenpunkte, Kennzahlen, Maßnahmen und Nachweise in einem System.

Unverbindlich testen – keine Verpflichtung, keine automatische Vertragsbindung.

Worum es geht

Was CSRD – Nachhaltigkeitsbericht löst

Die CSRD verlangt einen Nachhaltigkeitsbericht nach den ESRS – mit doppelter Wesentlichkeitsanalyse, zahlreichen Datenpunkten und belastbaren Kennzahlen. Verteilte Tabellen, fehlende Verantwortlichkeiten und unklare Datenquellen machen die Vorbereitung aufwendig und fehleranfällig.

Das CSRD-Modul von MGMSYS strukturiert Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung entlang der ESRS. Sie führen die doppelte Wesentlichkeitsanalyse durch, erfassen Datenpunkte und Kennzahlen, hinterlegen Maßnahmen und sammeln Nachweise – alles nachvollziehbar an einem Ort und mit klaren Zuständigkeiten.

Funktionen

Zentrale Funktionen

Doppelte Wesentlichkeit

Wesentliche Themen nach dem Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit systematisch bewerten und begründen.

ESRS-Datenpunkte

Relevante ESRS-Datenpunkte strukturiert erfassen, Verantwortliche zuordnen und den Erfassungsstand verfolgen.

Kennzahlen und Maßnahmen

Kennzahlen pflegen und Maßnahmen mit Zielen und Status nachvollziehbar dokumentieren.

Nachweise sammeln

Belege und Quellen zu Angaben zentral ablegen und für die Prüfung bereithalten.

Mandantenfähig und sicher

DSGVO-konform, Made in Germany und mandantenfähig – auch für Gruppen mit mehreren Einheiten geeignet.

In der Praxis

Typischer Ablauf

  1. 1Doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen und wesentliche Themen festlegen
  2. 2Relevante ESRS-Datenpunkte ableiten und Verantwortliche zuordnen
  3. 3Kennzahlen und qualitative Angaben erfassen und pflegen
  4. 4Maßnahmen und Ziele dokumentieren und den Fortschritt verfolgen
  5. 5Nachweise sammeln und den Berichtsstand prüffähig bereitstellen

Für wen

Nachhaltigkeits- und ESG-VerantwortlicheFinanz- und ControllingabteilungenGeschäftsführung und VorstandCompliance- und ReportingteamsKonzern- und GruppengesellschaftenWirtschaftsprüfungs-Ansprechpartner im Unternehmen

Rechtlicher Bezug

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (Richtlinie (EU) 2022/2464) verlangt eine Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) auf Basis des Grundsatzes der doppelten Wesentlichkeit; die Anwendung erfolgt gestaffelt nach Unternehmensgröße. Die nationale Umsetzung in Deutschland befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren, und die EU-Omnibus-Initiative kann Anwenderkreis und Fristen anpassen. MGMSYS unterstützt die Umsetzung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Was bedeutet doppelte Wesentlichkeit?
Der Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit betrachtet sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft als auch die finanziellen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen auf das Unternehmen. Das Modul führt Sie strukturiert durch beide Perspektiven.
Nach welchem Standard wird berichtet?
Die Berichterstattung erfolgt nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Das Modul hilft Ihnen, die relevanten Datenpunkte zu erfassen und nachvollziehbar zu dokumentieren.
Wer ist von der CSRD betroffen?
Die Anwendung erfolgt gestaffelt nach Unternehmensgröße. Die nationale Umsetzung in Deutschland ist noch im Gesetzgebungsverfahren und die EU-Omnibus-Initiative kann Anwenderkreis und Fristen anpassen; die konkrete Betroffenheit ist im Einzelfall zu prüfen.

Weiterführend

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Nachhaltigkeitsbericht strukturiert vorbereiten

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