StartProdukteCRA – Cyber Resilience Act

Produkt-Cybersicherheit · VO (EU) 2024/2847

Cyber Resilience Act Software – Produkte mit digitalen Elementen konform machen

Der Cyber Resilience Act verpflichtet Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen zu Security-by-Design, Schwachstellenmanagement und Meldepflichten. MGMSYS bündelt Produkte, Anforderungen, SBOM und Nachweise an einem Ort.

Unverbindlich testen – keine Verpflichtung, keine automatische Vertragsbindung.

Worum es geht

Was CRA – Cyber Resilience Act löst

Der CRA betrifft jedes Produkt mit digitalen Elementen – von der Software bis zum vernetzten Gerät. Hersteller müssen Sicherheitsanforderungen über den gesamten Lebenszyklus erfüllen und ausnutzbare Schwachstellen melden. Ohne System verliert man schnell den Überblick über Produkte, Komponenten und Fristen.

MGMSYS macht die CRA-Pflichten beherrschbar: Produkte, Anforderungen, Schwachstellen und Nachweise in einem nachvollziehbaren System.

Funktionen

Zentrale Funktionen

Produktregister

Produkte mit digitalen Elementen samt Komponenten und Software-Stückliste (SBOM) erfassen und versionieren.

Sicherheitsanforderungen

Grundlegende Anforderungen aus Anhang I des CRA als Checkliste mit Status und Nachweis.

Schwachstellen & Meldungen

Aktiv ausgenutzte Schwachstellen und Vorfälle dokumentieren – mit Blick auf die 24h/72h-Meldewege an die zuständige Stelle.

Konformität & Lebenszyklus

Konformitätsbewertung und Support-Zeitraum je Produkt dokumentieren – nachweissicher bis zum End-of-Support.

In der Praxis

Typischer Ablauf

  1. 1Produkte mit digitalen Elementen erfassen und einstufen
  2. 2Komponenten und SBOM hinterlegen
  3. 3Sicherheitsanforderungen bewerten und Lücken planen
  4. 4Schwachstellen und Vorfälle dokumentieren, Meldewege vorbereiten
  5. 5Konformität und Support-Zeitraum nachweisen

Für wen

GeschäftsführungProduktverantwortlicheInformationssicherheitsbeauftragteEntwicklung / DevSecOpsCompliance-Verantwortliche

Rechtlicher Bezug

Bezug: Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyber Resilience Act). Die wesentlichen Pflichten greifen gestaffelt; die Melde­pflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Vorfälle gelten ab dem 11.09.2026, die übrigen Hersteller­pflichten ab dem 11.12.2027. MGMSYS unterstützt die Umsetzung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Für wen gilt der CRA?
Für Hersteller, Importeure und Händler von Produkten mit digitalen Elementen, die in der EU bereitgestellt werden – von Software bis zu vernetzter Hardware. Bestimmte Open-Source-Konstellationen sind ausgenommen.
Was ist eine SBOM?
Eine Software Bill of Materials listet die enthaltenen Software-Komponenten. Sie ist zentral, um Schwachstellen in Abhängigkeiten zu erkennen – MGMSYS verwaltet sie je Produkt.
Ab wann gelten die Pflichten?
Die Meldepflichten gelten ab dem 11.09.2026, die übrigen Herstellerpflichten ab dem 11.12.2027. Frühzeitige Vorbereitung reduziert den Aufwand erheblich.

Bereiten Sie Ihre Produkte rechtzeitig auf den Cyber Resilience Act vor.

Testen Sie das CRA-Modul unverbindlich.