Produkt-Cybersicherheit · VO (EU) 2024/2847
Cyber Resilience Act Software – Produkte mit digitalen Elementen konform machen
Der Cyber Resilience Act verpflichtet Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen zu Security-by-Design, Schwachstellenmanagement und Meldepflichten. MGMSYS bündelt Produkte, Anforderungen, SBOM und Nachweise an einem Ort.
Unverbindlich testen – keine Verpflichtung, keine automatische Vertragsbindung.
Worum es geht
Was CRA – Cyber Resilience Act löst
Der CRA betrifft jedes Produkt mit digitalen Elementen – von der Software bis zum vernetzten Gerät. Hersteller müssen Sicherheitsanforderungen über den gesamten Lebenszyklus erfüllen und ausnutzbare Schwachstellen melden. Ohne System verliert man schnell den Überblick über Produkte, Komponenten und Fristen.
MGMSYS macht die CRA-Pflichten beherrschbar: Produkte, Anforderungen, Schwachstellen und Nachweise in einem nachvollziehbaren System.
Funktionen
Zentrale Funktionen
Produktregister
Produkte mit digitalen Elementen samt Komponenten und Software-Stückliste (SBOM) erfassen und versionieren.
Sicherheitsanforderungen
Grundlegende Anforderungen aus Anhang I des CRA als Checkliste mit Status und Nachweis.
Schwachstellen & Meldungen
Aktiv ausgenutzte Schwachstellen und Vorfälle dokumentieren – mit Blick auf die 24h/72h-Meldewege an die zuständige Stelle.
Konformität & Lebenszyklus
Konformitätsbewertung und Support-Zeitraum je Produkt dokumentieren – nachweissicher bis zum End-of-Support.
In der Praxis
Typischer Ablauf
- 1Produkte mit digitalen Elementen erfassen und einstufen
- 2Komponenten und SBOM hinterlegen
- 3Sicherheitsanforderungen bewerten und Lücken planen
- 4Schwachstellen und Vorfälle dokumentieren, Meldewege vorbereiten
- 5Konformität und Support-Zeitraum nachweisen
Für wen
Rechtlicher Bezug
Häufige Fragen
- Für wen gilt der CRA?
- Für Hersteller, Importeure und Händler von Produkten mit digitalen Elementen, die in der EU bereitgestellt werden – von Software bis zu vernetzter Hardware. Bestimmte Open-Source-Konstellationen sind ausgenommen.
- Was ist eine SBOM?
- Eine Software Bill of Materials listet die enthaltenen Software-Komponenten. Sie ist zentral, um Schwachstellen in Abhängigkeiten zu erkennen – MGMSYS verwaltet sie je Produkt.
- Ab wann gelten die Pflichten?
- Die Meldepflichten gelten ab dem 11.09.2026, die übrigen Herstellerpflichten ab dem 11.12.2027. Frühzeitige Vorbereitung reduziert den Aufwand erheblich.
Bereiten Sie Ihre Produkte rechtzeitig auf den Cyber Resilience Act vor.
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