StartWissenCSRD – Nachhaltigkeitsbericht

Wissen · Regulatorik

CSRD: Nachhaltigkeitsberichterstattung verständlich erklärt

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, Richtlinie (EU) 2022/2464) verpflichtet einen deutlich erweiterten Kreis von Unternehmen zur standardisierten Nachhaltigkeitsberichterstattung. Berichtet wird nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) im Lagebericht, nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit, und die Angaben unterliegen einer externen Prüfpflicht. Der genaue Anwendungszeitpunkt hängt von Größe und Art des Unternehmens ab und ist gestaffelt.

Rechtsgrundlage
Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD)
Standards
ESRS (Umwelt/Soziales/Governance)
Prinzip
doppelte Wesentlichkeit
Ort
Lagebericht, maschinenlesbar
Neu
externe Prüfpflicht

Wer ist betroffen?

Die CSRD weitet die bisherige nichtfinanzielle Berichterstattung stark aus: Erfasst werden große Unternehmen (nach Größenkriterien Bilanzsumme, Umsatz, Beschäftigte), kapitalmarktorientierte Unternehmen und – zeitlich nachgelagert – auch bestimmte kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Anwendung erfolgt gestaffelt über mehrere Geschäftsjahre. Hinweis: Umfang und Zeitpläne werden auf EU-Ebene weiterentwickelt (u. a. Vereinfachungsdebatten); der aktuelle Stand ist zu beachten.

Auch nicht direkt berichtspflichtige Unternehmen sind faktisch betroffen: Als Zulieferer werden sie über die Wertschöpfungskettenangaben ihrer berichtspflichtigen Kunden nach Nachhaltigkeitsdaten gefragt.

ESRS und doppelte Wesentlichkeit

Berichtet wird nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die Themen aus Umwelt (Environment), Sozialem (Social) und Unternehmensführung (Governance) abdecken. Kern ist die doppelte Wesentlichkeit: Unternehmen berichten sowohl über die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft (inside-out) als auch über die finanziellen Chancen und Risiken aus Nachhaltigkeitsthemen (outside-in).

Format und Prüfung

Die Nachhaltigkeitsangaben sind in den Lagebericht zu integrieren und in einem maschinenlesbaren Format (digitale Auszeichnung) bereitzustellen. Neu ist die Prüfpflicht: Die Angaben werden extern geprüft (zunächst mit begrenzter Prüfsicherheit). Das erfordert belastbare Datenprozesse – Nachhaltigkeitsdaten müssen so verlässlich erhoben und dokumentiert werden wie Finanzdaten.

Das CSRD-Modul in MGMSYS unterstützt die Wesentlichkeitsanalyse, die Erfassung der ESRS-Datenpunkte und die nachvollziehbare Dokumentation – als Grundlage für Bericht und Prüfung.

Häufige Fragen

Was ist die CSRD?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (Richtlinie (EU) 2022/2464) verpflichtet einen erweiterten Kreis von Unternehmen zur standardisierten Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den ESRS, nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit und mit externer Prüfpflicht.
Wer muss nach CSRD berichten?
Gestaffelt große Unternehmen, kapitalmarktorientierte Unternehmen und später bestimmte kapitalmarktorientierte KMU. Umfang und Zeitpläne werden auf EU-Ebene weiterentwickelt; der aktuelle Stand ist maßgeblich. Zulieferer sind über die Wertschöpfungskettenangaben ihrer Kunden faktisch mitbetroffen.
Was bedeutet doppelte Wesentlichkeit?
Unternehmen berichten sowohl über die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft (Inside-out) als auch über die finanziellen Risiken und Chancen, die aus Nachhaltigkeitsthemen für das Unternehmen entstehen (Outside-in).
Werden CSRD-Angaben geprüft?
Ja. Die Nachhaltigkeitsangaben unterliegen einer externen Prüfpflicht (zunächst mit begrenzter Prüfsicherheit). Deshalb müssen die Daten verlässlich erhoben und dokumentiert werden – vergleichbar mit Finanzdaten.