StartProdukteLK – Lieferketten-Compliance (EUDR/CBAM)

EUDR / CBAM

LK-Modul: EUDR- und CBAM-Pflichten in der Lieferkette steuern

EUDR-Sorgfaltserklärungen und CBAM-Emissionsberichte mit betroffenen Produkten, Geodaten, Fristen und Nachweisen steuern.

Unverbindlich testen – keine Verpflichtung, keine automatische Vertragsbindung.

Worum es geht

Was LK – Lieferketten-Compliance (EUDR/CBAM) löst

EUDR und CBAM stellen Importeure und Hersteller vor neue Pflichten: Sorgfaltserklärungen mit Geolokalisierungsdaten für entwaldungsrelevante Rohstoffe und Quartalsberichte zu eingebetteten CO2-Emissionen. Ohne System sind betroffene Produkte, Daten und Fristen kaum zuverlässig zu beherrschen.

Das Lieferketten-Modul von MGMSYS unterstützt Sie bei EUDR und CBAM. Sie erfassen betroffene Produkte und Rohstoffe, verwalten Sorgfaltserklärungen samt Geodaten, dokumentieren CBAM-Emissionsdaten und -Berichte und behalten die jeweiligen Fristen im Blick.

Funktionen

Zentrale Funktionen

Betroffene Produkte und Rohstoffe

Entwaldungsrelevante Rohstoffe und CBAM-relevante Produkte strukturiert erfassen und zuordnen.

EUDR-Sorgfaltserklärungen

Sorgfaltspflichten dokumentieren und Geolokalisierungsdaten je Charge nachvollziehbar hinterlegen.

CBAM-Emissionsdaten

Eingebettete Emissionsdaten erfassen und die Quartalsberichte der Übergangsphase vorbereiten.

Fristen im Blick

Anwendungstermine und Berichtsfristen für EUDR und CBAM zentral verfolgen.

Mandantenfähig und sicher

Made in Germany, DSGVO-konform und mandantenfähig – mit getrennter Datenhaltung je Einheit.

In der Praxis

Typischer Ablauf

  1. 1Betroffene Produkte und Rohstoffe erfassen und EUDR bzw. CBAM zuordnen
  2. 2EUDR-Sorgfaltserklärungen samt Geolokalisierungsdaten anlegen
  3. 3CBAM-Emissionsdaten erfassen und Quartalsberichte vorbereiten
  4. 4Fristen je Verordnung und Unternehmensgröße verfolgen
  5. 5Nachweise dokumentieren und prüffähig ablegen

Für wen

Importeure entwaldungsrelevanter RohstoffeHersteller CBAM-pflichtiger WarenEinkaufs- und BeschaffungsteamsZoll- und AußenwirtschaftsverantwortlicheCompliance- und NachhaltigkeitsteamsLieferanten- und Qualitätsmanagement

Rechtlicher Bezug

Die EU-Entwaldungsverordnung EUDR (Verordnung (EU) 2023/1115) verlangt unter anderem Sorgfaltspflichten, Geolokalisierungsdaten und eine Sorgfaltserklärung; die Anwendung gilt ab dem 30.12.2025 für größere Unternehmen und ab dem 30.06.2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen. Der CO2-Grenzausgleich CBAM (Verordnung (EU) 2023/956) befindet sich seit dem 01.10.2023 in der Übergangsphase mit Quartalsberichten; die definitive Phase beginnt am 01.01.2026. MGMSYS unterstützt die Umsetzung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die EUDR?
Die EU-Entwaldungsverordnung gilt ab dem 30.12.2025 für größere Unternehmen und ab dem 30.06.2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen. Sie verlangt unter anderem Sorgfaltspflichten, Geolokalisierungsdaten und eine Sorgfaltserklärung.
Was bedeutet die CBAM-Übergangsphase?
CBAM befindet sich seit dem 01.10.2023 in der Übergangsphase mit Quartalsberichten zu eingebetteten Emissionen. Die definitive Phase beginnt am 01.01.2026. Das Modul hilft, Emissionsdaten und Berichte vorzubereiten.
Kann ich EUDR und CBAM in einem Modul verwalten?
Ja. Das Modul bündelt betroffene Produkte und Rohstoffe, EUDR-Sorgfaltserklärungen mit Geodaten sowie CBAM-Emissionsdaten und -Berichte samt den jeweiligen Fristen an einer Stelle.

Weiterführend

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