EUDR / CBAM
LK-Modul: EUDR- und CBAM-Pflichten in der Lieferkette steuern
EUDR-Sorgfaltserklärungen und CBAM-Emissionsberichte mit betroffenen Produkten, Geodaten, Fristen und Nachweisen steuern.
Unverbindlich testen – keine Verpflichtung, keine automatische Vertragsbindung.
Worum es geht
Was LK – Lieferketten-Compliance (EUDR/CBAM) löst
EUDR und CBAM stellen Importeure und Hersteller vor neue Pflichten: Sorgfaltserklärungen mit Geolokalisierungsdaten für entwaldungsrelevante Rohstoffe und Quartalsberichte zu eingebetteten CO2-Emissionen. Ohne System sind betroffene Produkte, Daten und Fristen kaum zuverlässig zu beherrschen.
Das Lieferketten-Modul von MGMSYS unterstützt Sie bei EUDR und CBAM. Sie erfassen betroffene Produkte und Rohstoffe, verwalten Sorgfaltserklärungen samt Geodaten, dokumentieren CBAM-Emissionsdaten und -Berichte und behalten die jeweiligen Fristen im Blick.
Funktionen
Zentrale Funktionen
Betroffene Produkte und Rohstoffe
Entwaldungsrelevante Rohstoffe und CBAM-relevante Produkte strukturiert erfassen und zuordnen.
EUDR-Sorgfaltserklärungen
Sorgfaltspflichten dokumentieren und Geolokalisierungsdaten je Charge nachvollziehbar hinterlegen.
CBAM-Emissionsdaten
Eingebettete Emissionsdaten erfassen und die Quartalsberichte der Übergangsphase vorbereiten.
Fristen im Blick
Anwendungstermine und Berichtsfristen für EUDR und CBAM zentral verfolgen.
Mandantenfähig und sicher
Made in Germany, DSGVO-konform und mandantenfähig – mit getrennter Datenhaltung je Einheit.
In der Praxis
Typischer Ablauf
- 1Betroffene Produkte und Rohstoffe erfassen und EUDR bzw. CBAM zuordnen
- 2EUDR-Sorgfaltserklärungen samt Geolokalisierungsdaten anlegen
- 3CBAM-Emissionsdaten erfassen und Quartalsberichte vorbereiten
- 4Fristen je Verordnung und Unternehmensgröße verfolgen
- 5Nachweise dokumentieren und prüffähig ablegen
Für wen
Rechtlicher Bezug
Häufige Fragen
- Ab wann gilt die EUDR?
- Die EU-Entwaldungsverordnung gilt ab dem 30.12.2025 für größere Unternehmen und ab dem 30.06.2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen. Sie verlangt unter anderem Sorgfaltspflichten, Geolokalisierungsdaten und eine Sorgfaltserklärung.
- Was bedeutet die CBAM-Übergangsphase?
- CBAM befindet sich seit dem 01.10.2023 in der Übergangsphase mit Quartalsberichten zu eingebetteten Emissionen. Die definitive Phase beginnt am 01.01.2026. Das Modul hilft, Emissionsdaten und Berichte vorzubereiten.
- Kann ich EUDR und CBAM in einem Modul verwalten?
- Ja. Das Modul bündelt betroffene Produkte und Rohstoffe, EUDR-Sorgfaltserklärungen mit Geodaten sowie CBAM-Emissionsdaten und -Berichte samt den jeweiligen Fristen an einer Stelle.
EUDR und CBAM gemeinsam beherrschen
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