§ 25 TDDDG / DSGVO
Cookie Consent Management – Einwilligungen rechtssicher steuern
Einwilligungen für Cookies und Tracking konfigurieren, dokumentieren und nachweisen – nach § 25 TDDDG und DSGVO.
Unverbindlich testen – keine Verpflichtung, keine automatische Vertragsbindung.
Worum es geht
Was CMP – Cookie Consent Management löst
Ohne saubere Einwilligungslösung werden auf Websites schnell nicht erforderliche Cookies gesetzt, bevor eine Einwilligung vorliegt. Fehlt zudem der Nachweis, wann wer in welche Kategorien eingewilligt hat, wird die Compliance gegenüber Aufsicht und Betroffenen angreifbar.
Mit dem Cookie Consent Management (CMP) von MGMSYS konfigurieren Sie das Einwilligungsmanagement für Cookies und Tracking, ordnen Cookies und Dienste sauber in Kategorien und protokollieren erteilte Einwilligungen nachweisbar. Grundlage sind die Einwilligungspflicht nach § 25 TDDDG für nicht unbedingt erforderliche Cookies sowie die Vorgaben der DSGVO.
Funktionen
Zentrale Funktionen
Consent konfigurieren
Richten Sie Ihr Einwilligungsmanagement passend zu Ihren eingesetzten Cookies und Diensten ein und steuern Sie, was eine Einwilligung erfordert.
Kategorien pflegen
Strukturieren Sie Cookies und Dienste in nachvollziehbare Kategorien – von unbedingt erforderlich bis zu Statistik und Marketing.
Einwilligungen dokumentieren
Halten Sie fest, in welche Kategorien eingewilligt wurde, um die erteilten Einwilligungen belastbar nachzuweisen.
Nachweis und Protokoll
Führen Sie ein Protokoll der Einwilligungen, das den Nachweis gegenüber Betroffenen und Aufsichtsbehörden unterstützt.
DSGVO als Grundlage
Verankern Sie das Einwilligungsmanagement in den Anforderungen der DSGVO und der TDDDG-Einwilligungspflicht.
In der Praxis
Typischer Ablauf
- 1Eingesetzte Cookies und Dienste erfassen
- 2Cookies und Dienste in Kategorien einordnen
- 3Consent-Konfiguration einrichten und Einwilligungspflichten festlegen
- 4Einwilligungen einholen und dokumentieren
- 5Einwilligungen protokollieren und für den Nachweis bereithalten
Für wen
Rechtlicher Bezug
Häufige Fragen
- Welche Cookies erfordern eine Einwilligung?
- Nach § 25 TDDDG ist für nicht unbedingt erforderliche Cookies und vergleichbare Technologien grundsätzlich eine Einwilligung nötig. Unbedingt erforderliche Cookies sind ausgenommen. Das Modul unterstützt Sie, diese Unterscheidung über Kategorien sauber abzubilden.
- Wie weisen wir erteilte Einwilligungen nach?
- Das Modul protokolliert die Einwilligungen je Kategorie. So können Sie dokumentieren, dass eine Einwilligung vorlag, und den Nachweis gegenüber Betroffenen und Aufsichtsbehörden führen.
- Ist neben dem TDDDG auch die DSGVO relevant?
- Ja. § 25 TDDDG regelt den Zugriff auf Endgeräte, während die anschließende Verarbeitung personenbezogener Daten der DSGVO unterliegt. Das Einwilligungsmanagement berücksichtigt beide Grundlagen.
Weiterführend
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Einwilligungen rechtssicher steuern und nachweisen
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