StartProdukteCMP – Cookie Consent Management

§ 25 TDDDG / DSGVO

Cookie Consent Management – Einwilligungen rechtssicher steuern

Einwilligungen für Cookies und Tracking konfigurieren, dokumentieren und nachweisen – nach § 25 TDDDG und DSGVO.

Unverbindlich testen – keine Verpflichtung, keine automatische Vertragsbindung.

Worum es geht

Was CMP – Cookie Consent Management löst

Ohne saubere Einwilligungslösung werden auf Websites schnell nicht erforderliche Cookies gesetzt, bevor eine Einwilligung vorliegt. Fehlt zudem der Nachweis, wann wer in welche Kategorien eingewilligt hat, wird die Compliance gegenüber Aufsicht und Betroffenen angreifbar.

Mit dem Cookie Consent Management (CMP) von MGMSYS konfigurieren Sie das Einwilligungsmanagement für Cookies und Tracking, ordnen Cookies und Dienste sauber in Kategorien und protokollieren erteilte Einwilligungen nachweisbar. Grundlage sind die Einwilligungspflicht nach § 25 TDDDG für nicht unbedingt erforderliche Cookies sowie die Vorgaben der DSGVO.

Funktionen

Zentrale Funktionen

Consent konfigurieren

Richten Sie Ihr Einwilligungsmanagement passend zu Ihren eingesetzten Cookies und Diensten ein und steuern Sie, was eine Einwilligung erfordert.

Kategorien pflegen

Strukturieren Sie Cookies und Dienste in nachvollziehbare Kategorien – von unbedingt erforderlich bis zu Statistik und Marketing.

Einwilligungen dokumentieren

Halten Sie fest, in welche Kategorien eingewilligt wurde, um die erteilten Einwilligungen belastbar nachzuweisen.

Nachweis und Protokoll

Führen Sie ein Protokoll der Einwilligungen, das den Nachweis gegenüber Betroffenen und Aufsichtsbehörden unterstützt.

DSGVO als Grundlage

Verankern Sie das Einwilligungsmanagement in den Anforderungen der DSGVO und der TDDDG-Einwilligungspflicht.

In der Praxis

Typischer Ablauf

  1. 1Eingesetzte Cookies und Dienste erfassen
  2. 2Cookies und Dienste in Kategorien einordnen
  3. 3Consent-Konfiguration einrichten und Einwilligungspflichten festlegen
  4. 4Einwilligungen einholen und dokumentieren
  5. 5Einwilligungen protokollieren und für den Nachweis bereithalten

Für wen

DatenschutzbeauftragteWebsite- und Online-Marketing-VerantwortlicheWebentwickler und AgenturenCompliance- und RechtsabteilungenBetreiber von Websites und Online-ShopsUnternehmen mit Tracking und Analyse-Tools

Rechtlicher Bezug

§ 25 TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz, vormals TTDSG) verlangt für das Speichern und Auslesen von Informationen auf Endgeräten grundsätzlich eine Einwilligung, sofern dies nicht unbedingt erforderlich ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich ergänzend nach der DSGVO. MGMSYS unterstützt die Umsetzung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Welche Cookies erfordern eine Einwilligung?
Nach § 25 TDDDG ist für nicht unbedingt erforderliche Cookies und vergleichbare Technologien grundsätzlich eine Einwilligung nötig. Unbedingt erforderliche Cookies sind ausgenommen. Das Modul unterstützt Sie, diese Unterscheidung über Kategorien sauber abzubilden.
Wie weisen wir erteilte Einwilligungen nach?
Das Modul protokolliert die Einwilligungen je Kategorie. So können Sie dokumentieren, dass eine Einwilligung vorlag, und den Nachweis gegenüber Betroffenen und Aufsichtsbehörden führen.
Ist neben dem TDDDG auch die DSGVO relevant?
Ja. § 25 TDDDG regelt den Zugriff auf Endgeräte, während die anschließende Verarbeitung personenbezogener Daten der DSGVO unterliegt. Das Einwilligungsmanagement berücksichtigt beide Grundlagen.

Weiterführend

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Einwilligungen rechtssicher steuern und nachweisen

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