StartProdukteCBT – Cross-Border Data Transfer

DSGVO Kapitel V / SCC / TIA

Cross-Border Data Transfer – Drittlandübermittlungen sicher dokumentieren

Drittlandübermittlungen erfassen, Instrumente wählen und mit TIA absichern – nach DSGVO Kapitel V.

Unverbindlich testen – keine Verpflichtung, keine automatische Vertragsbindung.

Worum es geht

Was CBT – Cross-Border Data Transfer löst

Wer personenbezogene Daten in Drittländer übermittelt, muss dafür eine geeignete Rechtsgrundlage haben und das Schutzniveau bewerten. In der Praxis fehlt oft der Überblick, welche Daten wohin fließen, auf welcher Grundlage und ob die nötigen Garantien dokumentiert sind.

Mit dem Modul Cross-Border Data Transfer (CBT) von MGMSYS erfassen Sie Ihre Drittlandübermittlungen, ordnen jeder Übermittlung die passende Rechtsgrundlage beziehungsweise das passende Instrument zu, führen ein Transfer Impact Assessment durch und sammeln die Nachweise. Grundlage sind die Anforderungen aus DSGVO Kapitel V.

Funktionen

Zentrale Funktionen

Datentransfers erfassen

Dokumentieren Sie, welche personenbezogenen Daten in welche Drittländer und an welche Empfänger übermittelt werden.

Rechtsgrundlage und Instrument

Ordnen Sie jeder Übermittlung das passende Instrument zu – etwa Angemessenheitsbeschluss oder Standardvertragsklauseln (SCC).

TIA und Risikobewertung

Führen Sie ein Transfer Impact Assessment durch, bewerten Sie das Schutzniveau und halten Sie ergänzende Maßnahmen fest.

Ergänzende Maßnahmen

Dokumentieren Sie technische und organisatorische Zusatzmaßnahmen, wo das Schutzniveau allein durch das Instrument nicht ausreicht.

Nachweise führen

Sammeln Sie alle Belege zentral und halten Sie Ihre Drittlandübermittlungen jederzeit auskunfts- und prüfungsfähig.

In der Praxis

Typischer Ablauf

  1. 1Drittlandübermittlungen mit Daten, Empfängern und Ländern erfassen
  2. 2Rechtsgrundlage beziehungsweise Übermittlungsinstrument bestimmen
  3. 3Transfer Impact Assessment und Risikobewertung durchführen
  4. 4Ergänzende Maßnahmen festlegen, wo erforderlich
  5. 5Nachweise sammeln und Übermittlungen aktuell halten

Für wen

DatenschutzbeauftragteDatenschutzkoordinatoren in KonzernenIT- und Cloud-VerantwortlicheEinkauf und LieferantenmanagementCompliance- und RechtsabteilungenUnternehmen mit internationalen Datenflüssen

Rechtlicher Bezug

Die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer richtet sich nach DSGVO Kapitel V. Als Instrumente kommen unter anderem Angemessenheitsbeschlüsse (etwa das EU-US Data Privacy Framework) und Standardvertragsklauseln (SCC) in Betracht, ergänzt um ein Transfer Impact Assessment (TIA) und gegebenenfalls weitere Maßnahmen. MGMSYS unterstützt die Umsetzung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Welche Instrumente deckt das CBT-Modul ab?
Sie können je Übermittlung das passende Instrument nach DSGVO Kapitel V dokumentieren, etwa einen Angemessenheitsbeschluss wie das EU-US Data Privacy Framework oder Standardvertragsklauseln (SCC), gegebenenfalls ergänzt um weitere Maßnahmen.
Was ist ein Transfer Impact Assessment?
Ein Transfer Impact Assessment (TIA) bewertet, ob das Schutzniveau im Empfängerland trotz gewähltem Instrument angemessen ist und welche ergänzenden Maßnahmen nötig sind. Das Modul führt Sie strukturiert durch diese Bewertung und dokumentiert das Ergebnis.
Behalten wir alle Drittlandübermittlungen im Überblick?
Ja. Alle Übermittlungen werden mit Daten, Empfängern, Ländern, Instrument und Bewertung zentral geführt. So bleibt Ihr Bestand an Drittlandtransfers jederzeit auskunfts- und prüfungsfähig.

Drittlandübermittlungen sicher steuern und belegen

Testen Sie das Cross-Border Data Transfer unverbindlich.