StartProdukteBV – Betriebsvereinbarungen

Mitbestimmung · § 77 BetrVG

Betriebsvereinbarungen verwalten – Register nach § 77 BetrVG

Das BV-Modul führt alle Betriebs-, Gesamt- und Konzernbetriebsvereinbarungen mit echtem Lebenszyklus nach § 77 BetrVG – inklusive Kündigungsfristen, Nachwirkung und einer Anzeige, welche mitbestimmungspflichtigen Module noch keine gültige Vereinbarung haben.

Unverbindlich testen – keine Verpflichtung, keine automatische Vertragsbindung.

Worum es geht

Was BV – Betriebsvereinbarungen löst

Betriebsvereinbarungen verstreuen sich über Aktenordner und Laufwerke. Kündigungsfristen werden übersehen, die Nachwirkung nach § 77 Abs. 6 BetrVG bleibt unklar, und niemand weiß auf Anhieb, welche mitbestimmungspflichtigen Systeme überhaupt durch eine Vereinbarung gedeckt sind.

MGMSYS bringt Ordnung in die Mitbestimmung: ein Register mit Lebenszyklus, Fristenwächter und automatischer Deckungsanzeige.

Funktionen

Zentrale Funktionen

Vereinbarungs-Register

BV, GBV, KBV und Regelungsabreden mit Regelungsgegenstand und vollständigem Status-Lebenszyklus von Entwurf bis Beendigung führen.

Nachwirkung nach § 77 VI

Der Status steuert die Nachwirkung erzwingbarer Vereinbarungen – gekündigte Regelungen bleiben nachvollziehbar wirksam, bis sie abgelöst werden.

Fristenwächter

Befristungen, Kündigungsfristen und Überprüfungstermine mit Vorlauf – ohne Doppelerinnerungen, damit keine Frist untergeht.

Deckungsanzeige

Verknüpfung von Vereinbarung und Modul zeigt sofort, welche gebuchten mitbestimmungspflichtigen Module noch keine gültige Betriebsvereinbarung haben.

Verhandlung & Dokumente

Verhandlungsschritte rechtegeschützt dokumentieren und die unterzeichnete Fassung als Dokument referenzieren.

In der Praxis

Typischer Ablauf

  1. 1Vereinbarung als Entwurf anlegen
  2. 2Verhandlungsschritte dokumentieren
  3. 3Abschluss festhalten und Fristen setzen
  4. 4Modulbezug herstellen (Deckung)
  5. 5Vor Ablauf und Kündigung automatisch erinnern lassen

Für wen

Personal / HRGeschäftsführungBetriebsratCompliance & DatenschutzDatenschutzbeauftragte

Rechtlicher Bezug

Bezug: § 77 BetrVG (Lebenszyklus, Abs. 5 Kündigungsfrist, Abs. 6 Nachwirkung), § 87 BetrVG (mitbestimmungspflichtige Regelungsgegenstände) sowie Art. 88 DSGVO / § 26 BDSG für Beschäftigtendaten. MGMSYS unterstützt die Verwaltung und ersetzt keine arbeitsrechtliche Beratung.

Häufige Fragen

Bildet das Modul die Nachwirkung nach § 77 Abs. 6 BetrVG ab?
Ja. Erzwingbare Vereinbarungen wechseln bei Kündigung in einen Nachwirkungsstatus und bleiben nachvollziehbar wirksam, bis eine neue Regelung sie ablöst.
Was zeigt die Deckungsanzeige?
Sie verknüpft Vereinbarungen mit den mitbestimmungspflichtigen Modulen und meldet, welche gebuchten Module noch keine gültige Betriebsvereinbarung haben.
Brauche ich einen Betriebsrat, um das Modul zu nutzen?
Nein. Ein Schalter „Betriebsrat vorhanden“ steuert die Sichtbarkeit; auch ohne Betriebsrat lassen sich Regelungsabreden und Fristen sauber führen.

Weiterführend

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