IDW PS 980 / § 91 AktG
Internes Kontrollsystem (IKS) – Kontrollen steuern und Wirksamkeit testen
Kontrollen, Risiken und Wirksamkeitstests in einem System – fachlich orientiert an IDW PS 980.
Unverbindlich testen – keine Verpflichtung, keine automatische Vertragsbindung.
Worum es geht
Was IKS – Internes Kontrollsystem (IDW PS 980) löst
Kontrollen sind oft nur in den Köpfen einzelner Mitarbeitender oder in verstreuten Tabellen verankert. Ob sie tatsächlich durchgeführt werden, ob sie wirksam sind und wie Mängel behoben wurden, lässt sich bei einer Prüfung kaum lückenlos belegen.
Mit dem Modul Internes Kontrollsystem (IKS) von MGMSYS bilden Sie Ihre Kontrolllandschaft strukturiert ab: Sie verknüpfen Risiken mit Kontrollen, planen und dokumentieren Wirksamkeitstests, verfolgen Mängel und sammeln Nachweise an einer Stelle. Die fachliche Orientierung an IDW PS 980 unterstützt einen prüfungsfähigen Aufbau.
Funktionen
Zentrale Funktionen
Kontrollen strukturiert verwalten
Erfassen Sie Ihre Kontrollen mit Beschreibung, Verantwortlichen, Frequenz und Bezug zum adressierten Risiko – als zentrale Kontrolllandschaft.
Risiken verknüpfen
Ordnen Sie Kontrollen den Risiken zu, die sie reduzieren sollen, und erkennen Sie Lücken, in denen wesentliche Risiken nicht abgedeckt sind.
Wirksamkeitstests durchführen
Planen und dokumentieren Sie Tests zur Wirksamkeit der Kontrollen und halten Sie Ergebnisse nachvollziehbar fest.
Mängel verfolgen
Erfassen Sie festgestellte Mängel und steuern Sie deren Behebung mit Maßnahmen, Verantwortlichen und Fristen bis zum Abschluss.
Nachweise sammeln
Hinterlegen Sie Belege und Nachweise zu Kontrollen und Tests, damit interne Revision und Prüfer alles Relevante an einer Stelle finden.
In der Praxis
Typischer Ablauf
- 1Risiken erfassen, die durch Kontrollen abgedeckt werden sollen
- 2Kontrollen definieren und den Risiken zuordnen
- 3Wirksamkeitstests planen und durchführen
- 4Festgestellte Mängel mit Maßnahmen und Fristen verfolgen
- 5Nachweise sammeln und Status für Revision und Prüfung berichten
Für wen
Rechtlicher Bezug
Häufige Fragen
- Worauf basiert das IKS-Modul fachlich?
- Die Ausgestaltung orientiert sich an IDW PS 980 für interne Kontroll- und Überwachungssysteme. Die grundsätzliche Pflicht, ein Überwachungssystem zur Risikofrüherkennung einzurichten, ergibt sich unter anderem aus § 91 Abs. 2 AktG.
- Wie weisen wir die Wirksamkeit unserer Kontrollen nach?
- Sie planen und dokumentieren Wirksamkeitstests je Kontrolle und halten die Ergebnisse fest. Zusammen mit hinterlegten Nachweisen entsteht eine prüfungsfähige Dokumentation der Kontrollwirksamkeit.
- Lassen sich Mängel bis zur Behebung nachverfolgen?
- Ja. Festgestellte Mängel werden erfasst und mit Maßnahmen, Verantwortlichen und Fristen versehen. Der Bearbeitungsstand bleibt bis zum Abschluss der Behebung jederzeit nachvollziehbar.
Weiterführend
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