StartProdukteLkSG – Lieferkettensorgfaltspflicht

LkSG / Sorgfaltspflichten

LkSG-Modul: Sorgfaltspflichten in der Lieferkette nachweisbar erfüllen

Lieferanten und Risiken erfassen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen steuern, Beschwerdeverfahren betreiben und berichten.

Unverbindlich testen – keine Verpflichtung, keine automatische Vertragsbindung.

Worum es geht

Was LkSG – Lieferkettensorgfaltspflicht löst

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verlangt eine Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, ein Beschwerdeverfahren sowie Dokumentation und Bericht. Ohne ein zentrales System sind diese Pflichten über viele Lieferanten hinweg schwer nachweisbar zu erfüllen.

Das LkSG-Modul von MGMSYS bündelt Ihre Lieferkettensorgfaltspflichten an einer Stelle. Sie erfassen Lieferanten und Risiken, steuern Maßnahmen, betreiben ein Beschwerdeverfahren und erstellen die nötige Dokumentation – nachvollziehbar und prüffähig.

Funktionen

Zentrale Funktionen

Lieferanten und Risiken

Lieferanten erfassen und menschenrechtliche sowie umweltbezogene Risiken in einer strukturierten Risikoanalyse bewerten.

Maßnahmen steuern

Präventions- und Abhilfemaßnahmen mit Verantwortlichen, Fristen und Status nachverfolgen.

Beschwerdeverfahren

Ein Beschwerdeverfahren betreiben und eingehende Hinweise strukturiert bearbeiten und dokumentieren.

Dokumentation und Bericht

Pflichtdokumentation führen und Berichtsdaten für das BAFA aufbereiten.

Mandantenfähig und sicher

Made in Germany, DSGVO-konform und mandantenfähig – mit getrennter Datenhaltung je Einheit.

In der Praxis

Typischer Ablauf

  1. 1Lieferanten erfassen und in die Risikoanalyse einbeziehen
  2. 2Risiken bewerten und priorisieren
  3. 3Präventions- und Abhilfemaßnahmen ableiten und steuern
  4. 4Beschwerdeverfahren betreiben und Hinweise bearbeiten
  5. 5Dokumentation führen und Berichtsdaten aufbereiten

Für wen

Einkaufs- und BeschaffungsleitungCompliance- und MenschenrechtsbeauftragteNachhaltigkeits- und CSR-TeamsQualitäts- und LieferantenmanagementGeschäftsführung berichtspflichtiger UnternehmenRechts- und Risikomanagement

Rechtlicher Bezug

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt in Deutschland seit dem 01.01.2023 für Unternehmen ab 3000 Beschäftigten und seit dem 01.01.2024 für Unternehmen ab 1000 Beschäftigten. Es verlangt unter anderem eine Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, ein Beschwerdeverfahren sowie Dokumentation und Bericht gegenüber dem BAFA. Die EU-Richtlinie CSDDD (Richtlinie (EU) 2024/1760) ergänzt diese Pflichten perspektivisch. MGMSYS unterstützt die Umsetzung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Für welche Unternehmen gilt das LkSG?
Das LkSG gilt seit dem 01.01.2023 für Unternehmen ab 3000 Beschäftigten und seit dem 01.01.2024 für Unternehmen ab 1000 Beschäftigten. Mittelbar können auch kleinere Zulieferer betroffen sein.
Welche Pflichten deckt das Modul ab?
Das Modul unterstützt die Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, das Beschwerdeverfahren sowie die Dokumentation und die Aufbereitung der Berichtsdaten für das BAFA.
Wie verhält sich das LkSG zur CSDDD?
Die EU-Richtlinie CSDDD (Richtlinie (EU) 2024/1760) ergänzt das LkSG perspektivisch. Wie sich die Anforderungen konkret entwickeln, ist im Einzelfall zu beobachten; das Modul ersetzt keine Rechtsberatung.

Lieferkettensorgfalt nachweisbar erfüllen

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