BFSG / European Accessibility Act
BFSG-Modul: Barrierefreiheit nachweisbar umsetzen und dokumentieren
Betroffene Produkte und Dienstleistungen erfassen, Anforderungen prüfen, Maßnahmen planen und Nachweise zentral führen.
Unverbindlich testen – keine Verpflichtung, keine automatische Vertragsbindung.
Worum es geht
Was BFSG – Barrierefreiheit löst
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft seit dem 28.06.2025 zahlreiche B2C-Produkte und Dienstleistungen wie Webshops, Apps, Selbstbedienungsterminals oder Bankdienste. Viele Unternehmen wissen jedoch nicht, welche ihrer Angebote betroffen sind, welche technischen Anforderungen gelten und wie sie die Umsetzung belastbar nachweisen.
Das BFSG-Modul von MGMSYS bringt Struktur in Ihre Barrierefreiheits-Compliance. Sie erfassen betroffene Produkte und Dienste, prüfen die geltenden Anforderungen, planen konkrete Maßnahmen und dokumentieren Nachweise an einem zentralen Ort. So behalten Sie den Überblick über offene Punkte und Verantwortlichkeiten.
Funktionen
Zentrale Funktionen
Betroffenheit erfassen
Alle betroffenen Produkte und Dienstleistungen wie Webshops, Apps oder Terminals strukturiert anlegen und einordnen.
Anforderungen prüfen
Anforderungen an digitale Angebote anhand etablierter Kriterien (orientiert an EN 301 549 / WCAG) systematisch prüfen.
Maßnahmen planen
Notwendige Anpassungen mit Verantwortlichen, Fristen und Status als nachvollziehbaren Maßnahmenplan steuern.
Nachweise dokumentieren
Belege, Prüfergebnisse und Erklärungen zentral ablegen und jederzeit für interne wie externe Prüfungen bereithalten.
Mandantenfähig und sicher
Made in Germany, DSGVO-konform und mandantenfähig – getrennte Datenhaltung je Organisationseinheit.
In der Praxis
Typischer Ablauf
- 1Betroffene Produkte und Dienstleistungen im Modul erfassen und einordnen
- 2Geltende Anforderungen je Angebot anhand der Kriterien prüfen
- 3Lücken identifizieren und Maßnahmen mit Verantwortlichen und Fristen anlegen
- 4Umsetzung verfolgen und den Status laufend aktualisieren
- 5Nachweise und Erklärungen dokumentieren und revisionssicher ablegen
Für wen
Rechtlicher Bezug
Häufige Fragen
- Ab wann gilt das BFSG?
- Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28.06.2025. Betroffen sind viele B2C-Produkte und Dienstleistungen, darunter Webshops, Apps, Selbstbedienungsterminals, Bankdienste und E-Books.
- An welchen technischen Anforderungen orientiert sich die Umsetzung?
- Die technischen Anforderungen orientieren sich an der EN 301 549 sowie an den WCAG. Das Modul hilft Ihnen, diese Anforderungen je Angebot strukturiert zu prüfen und Lücken zu erkennen.
- Gibt es Ausnahmen vom BFSG?
- Für bestimmte Dienstleistungen bestehen unter anderem Ausnahmen für Kleinstunternehmen. Ob eine Ausnahme greift, ist im Einzelfall zu prüfen; das Modul ersetzt keine Rechtsberatung.
Barrierefreiheit jetzt strukturiert angehen
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