StartProdukteBFSG – Barrierefreiheit

BFSG / European Accessibility Act

BFSG-Modul: Barrierefreiheit nachweisbar umsetzen und dokumentieren

Betroffene Produkte und Dienstleistungen erfassen, Anforderungen prüfen, Maßnahmen planen und Nachweise zentral führen.

Unverbindlich testen – keine Verpflichtung, keine automatische Vertragsbindung.

Worum es geht

Was BFSG – Barrierefreiheit löst

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft seit dem 28.06.2025 zahlreiche B2C-Produkte und Dienstleistungen wie Webshops, Apps, Selbstbedienungsterminals oder Bankdienste. Viele Unternehmen wissen jedoch nicht, welche ihrer Angebote betroffen sind, welche technischen Anforderungen gelten und wie sie die Umsetzung belastbar nachweisen.

Das BFSG-Modul von MGMSYS bringt Struktur in Ihre Barrierefreiheits-Compliance. Sie erfassen betroffene Produkte und Dienste, prüfen die geltenden Anforderungen, planen konkrete Maßnahmen und dokumentieren Nachweise an einem zentralen Ort. So behalten Sie den Überblick über offene Punkte und Verantwortlichkeiten.

Funktionen

Zentrale Funktionen

Betroffenheit erfassen

Alle betroffenen Produkte und Dienstleistungen wie Webshops, Apps oder Terminals strukturiert anlegen und einordnen.

Anforderungen prüfen

Anforderungen an digitale Angebote anhand etablierter Kriterien (orientiert an EN 301 549 / WCAG) systematisch prüfen.

Maßnahmen planen

Notwendige Anpassungen mit Verantwortlichen, Fristen und Status als nachvollziehbaren Maßnahmenplan steuern.

Nachweise dokumentieren

Belege, Prüfergebnisse und Erklärungen zentral ablegen und jederzeit für interne wie externe Prüfungen bereithalten.

Mandantenfähig und sicher

Made in Germany, DSGVO-konform und mandantenfähig – getrennte Datenhaltung je Organisationseinheit.

In der Praxis

Typischer Ablauf

  1. 1Betroffene Produkte und Dienstleistungen im Modul erfassen und einordnen
  2. 2Geltende Anforderungen je Angebot anhand der Kriterien prüfen
  3. 3Lücken identifizieren und Maßnahmen mit Verantwortlichen und Fristen anlegen
  4. 4Umsetzung verfolgen und den Status laufend aktualisieren
  5. 5Nachweise und Erklärungen dokumentieren und revisionssicher ablegen

Für wen

E-Commerce- und Onlineshop-BetreiberBanken und FinanzdienstleisterHersteller von SelbstbedienungsterminalsVerlage und Anbieter von E-BooksCompliance- und QualitätsverantwortlicheIT- und Produktverantwortliche

Rechtlicher Bezug

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) in deutsches Recht um und gilt seit dem 28.06.2025. Es betrifft viele B2C-Produkte und Dienstleistungen, etwa Webshops, Apps, Selbstbedienungsterminals, Bankdienste und E-Books; die technischen Anforderungen orientieren sich an EN 301 549 / WCAG. Für bestimmte Dienstleistungen von Kleinstunternehmen bestehen Ausnahmen. MGMSYS unterstützt die Umsetzung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Ab wann gilt das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28.06.2025. Betroffen sind viele B2C-Produkte und Dienstleistungen, darunter Webshops, Apps, Selbstbedienungsterminals, Bankdienste und E-Books.
An welchen technischen Anforderungen orientiert sich die Umsetzung?
Die technischen Anforderungen orientieren sich an der EN 301 549 sowie an den WCAG. Das Modul hilft Ihnen, diese Anforderungen je Angebot strukturiert zu prüfen und Lücken zu erkennen.
Gibt es Ausnahmen vom BFSG?
Für bestimmte Dienstleistungen bestehen unter anderem Ausnahmen für Kleinstunternehmen. Ob eine Ausnahme greift, ist im Einzelfall zu prüfen; das Modul ersetzt keine Rechtsberatung.

Barrierefreiheit jetzt strukturiert angehen

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