Gewerbeabfallverordnung · Getrenntsammlung · Dokumentationspflicht
Gewerbeabfallverordnung – Erzeugerpflichten prüfen und dokumentieren
Für jeden Gewerbe- und Industriebetrieb: Was die Gewerbeabfallverordnung verlangt, als Prüfliste je Standort – mit Nachweisen, Maßnahmen und Bericht.
Unverbindlich testen – keine Verpflichtung, keine automatische Vertragsbindung.
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Worum es geht
Was Abfallwirtschaft Light – Gewerbeabfallverordnung löst
Die Gewerbeabfallverordnung gilt für jeden Betrieb, in dem gewerbliche Siedlungsabfälle anfallen – nicht nur für Entsorger. Getrennte Sammlung von Papier, Glas, Kunststoffen, Metallen, Holz, Textilien und Bioabfällen ist zu dokumentieren und auf Verlangen der Behörde vorzulegen. In vielen Betrieben gibt es dafür keine Unterlagen, bis jemand danach fragt.
Abfallwirtschaft Light führt die Pflichten als Prüfliste je Standort – mit Nachweis je Punkt und Maßnahmen für jede Lücke.
Funktionen
Zentrale Funktionen
Prüfliste der Erzeugerpflichten
Getrenntsammlung der Fraktionen nach § 3, Dokumentation, Vorbehandlung von Gemischen mit Betreiberbestätigung nach § 4, Pflichtrestmülltonne nach § 7 und Bau- und Abbruchabfälle nach §§ 8 und 9.
Nachweis je Punkt
Lagepläne, Fotos, Liefer- und Wiegescheine oder die Entsorgerbestätigung als Beschreibung am jeweiligen Punkt – so liegt die Dokumentation vor, wenn die Behörde fragt.
Maßnahmen mit Frist
Für jede Lücke eine Maßnahme mit Verantwortlichem, Frist und Nachweis; überfällige Punkte sind rot markiert.
Mehrere Standorte
Je Werk, Filiale oder Baustelle eine eigene Prüfung – mit eigenem Stand und eigenem Bericht.
Interne und behördliche Prüfungen
Eigene Begehungen und Besuche der Behörde mit Ergebnis und Maßnahmen an derselben Stelle.
Bericht als PDF
Prüfliste mit Bewertung und Maßnahmenplan je Prüfung, dazu eine PDF-Übersicht mit Kennzahlen.
In der Praxis
Typischer Ablauf
- 1Standorte anlegen, an denen gewerbliche Siedlungsabfälle anfallen
- 2Prüfung „Erzeugerpflichten“ anlegen – die Prüfliste kommt aus der Vorlage
- 3Punkte bewerten und Nachweise eintragen
- 4Für jede Lücke eine Maßnahme mit Frist anlegen
- 5Prüfbericht als PDF ablegen
Für wen
Rechtlicher Bezug
Häufige Fragen
- Gilt die Gewerbeabfallverordnung auch für uns?
- Sie gilt für Erzeuger und Besitzer gewerblicher Siedlungsabfälle, also für praktisch jeden Gewerbe- und Industriebetrieb, sowie für bestimmte Bau- und Abbruchabfälle.
- Was ist der Unterschied zur Vollversion?
- Die Vollversion „Abfallwirtschaft“ ergänzt die Überwachung als Entsorgungsfachbetrieb, Zertifikate, die Prüfliste für Vorbehandlungsanlagen und die Sortier- und Recyclingquote. Ein Wechsel ist jederzeit möglich; Ihre Daten bleiben erhalten.
- Ersetzt das Modul die Entsorgerbestätigung?
- Nein. Die Bestätigung des Anlagenbetreibers und die Wiegescheine kommen weiter vom Entsorger; das Modul hält fest, dass sie vorliegen und wo.
Weiterführend
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