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Entsorgungswirtschaft · EfbV · LAGA M 36 · Gewerbeabfallverordnung

Abfallwirtschaft – Entsorgungsfachbetrieb und Gewerbeabfallverordnung

Standorte mit Kennnummern, EfB-Zertifikat, jährliche Überwachung, Maßnahmenplan und die Quoten Ihrer Sortieranlage – an einer Stelle statt in Excel und Word.

Unverbindlich testen – keine Verpflichtung, keine automatische Vertragsbindung.

Noch nicht bereit für den vollen Testzugang? Lassen Sie sich Abfallwirtschaft – Entsorgungsfachbetrieb & GewAbfV persönlich zeigen.

Worum es geht

Was Abfallwirtschaft – Entsorgungsfachbetrieb & GewAbfV löst

Ein Entsorgungsfachbetrieb wird jedes Jahr überwacht. Die Checkliste des Sachverständigen liegt in Excel, der Maßnahmenplan in einer zweiten Tabelle, die Bestätigung für die Sortieranlage in Word, die Monatswerte im Wiegesystem. Wann die nächste Überwachung spätestens stattfinden muss und wann das Zertifikat abläuft, weiß oft nur eine Person. Gerät die Frist aus dem Blick, steht mehr auf dem Spiel als eine Abweichung im Bericht.

Das Modul führt Standorte, Zertifikate, Prüfungen und Quoten zusammen und rechnet die Fristen mit Fundstelle aus.

Funktionen

Zentrale Funktionen

Frist der Wiederholungsprüfung

Spätestens 12 Monate nach dem letzten Vor-Ort-Tag (LAGA M 36, Nr. VII.3) – je Standort, aus der zuletzt durchgeführten Überwachung. Geplante Prüfungen und als Nachprüfung markierte Termine verschieben die Frist nicht.

Zertifikat mit Ablaufampel

Gültigkeit je EfB-Zertifikat mit Ampel – gelb in den letzten 60 Tagen, rot nach Ablauf – und ein Hinweis, wenn eine eingetragene Gültigkeit 18 Monate ab Ausstellung überschreitet.

Prüfliste nach EfbV

Vorlage entlang EfbV §§ 3–10 mit Bewertung erfüllt, Hinweis, Abweichung, nicht zutreffend und Nachweis je Punkt. Vorhandene Checklisten Ihres Sachverständigen übernehmen wir bei der Einrichtung.

Maßnahmenplan mit Fristen

Aus jeder Abweichung und jedem Hinweis eine Maßnahme mit Verantwortlichem, Frist und Nachweis – mit Ampel für offene und überfällige Punkte.

Sortier- und Recyclingquote

Monatswerte der Vorbehandlungsanlage, Jahresquote massengewichtet, Warnung bei zwei Monaten unter 75 % und Meldefrist 31. März nach § 6 GewAbfV.

Prüfbericht als PDF

Je Prüfung Kopfdaten, Prüfliste mit Bewertung und Maßnahmenplan in einem Dokument; dazu eine PDF-Übersicht für die Geschäftsführung.

In der Praxis

Typischer Ablauf

  1. 1Standorte und Anlagen mit Kennnummern, Behörde und Tätigkeiten anlegen
  2. 2EfB-Zertifikat mit Gültigkeit eintragen
  3. 3Überwachung anlegen und die Prüfliste bewerten
  4. 4Maßnahmen aus Abweichungen und Hinweisen erzeugen und nachverfolgen
  5. 5Monatswerte der Sortieranlage erfassen und Meldungen an die Behörde festhalten

Für wen

Entsorgungsfachbetriebe nach § 56 KrWGBetreiber von Sortier- und Vorbehandlungsanlagen für GewerbeabfälleBetriebsbeauftragte für Abfall und Leitungen des EntsorgungsfachbetriebsContainerdienste, Sammler und Beförderer mit EfB-Zertifikat

Rechtlicher Bezug

Grundlage sind die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), die LAGA-Mitteilung 36 und die Gewerbeabfallverordnung, Rechtsstand der Vorlagen 12.10.2026. MGMSYS dokumentiert Prüfungen und rechnet Fristen und Quoten; die Überwachung durch Sachverständige und die rechtliche Würdigung ersetzt das Modul nicht.

Häufige Fragen

Können wir die Checkliste unseres Sachverständigen übernehmen?
Ja, bei der Einrichtung: Excel-Checklisten mit Bewertung als Kreuz in vier Spalten und Maßnahmenplan als eigenem Blatt sowie den Word-Prüfbericht zur Gewerbeabfallverordnung übernehmen wir für Sie – zuerst als Probelauf, dann erst gespeichert. Ein Import durch Sie selbst in der Oberfläche ist nicht vorgesehen.
Wie wird die nächste Überwachung berechnet?
Aus dem letzten Tag des letzten regulären Vor-Ort-Termins plus 12 Monate, wie es die LAGA-Mitteilung 36 beschreibt. Eine geplante Prüfung verschiebt die Frist nicht; eine Nachprüfung wegen Mängeln markieren Sie beim Anlegen als solche, dann zählt sie ebenfalls nicht.
Was zeigt die Quotenansicht?
Sortier- und Recyclingquote je Monat und als massengewichteten Jahreswert, die Monate unter 75 % mit Hinweis auf die Unterrichtung der Behörde und die Frist für die Vorlage der Recyclingquote bis 31. März.
Wir sind kein Entsorger – brauchen wir das?
Für die Pflichten als Erzeuger gewerblicher Siedlungsabfälle genügt die Light-Version „Abfallwirtschaft Light – Gewerbeabfallverordnung“.

Weiterführend

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