BUrlG / EuGH-Hinweisobliegenheit
Urlaub und Abwesenheiten verwalten – mit Verfall-Schutz
Urlaubsanträge, Genehmigungen und Salden zentral – inklusive rechtzeitiger Hinweise auf Resturlaub und drohenden Verfall.
Unverbindlich testen – keine Verpflichtung, keine automatische Vertragsbindung.
Worum es geht
Was UrAb – Urlaub & Abwesenheit löst
Urlaubsanträge per Zettel oder E-Mail, Salden in Excel und ein unklarer Überblick über Resturlaub – das führt zu Fehlern und Konflikten. Besonders heikel: Nach der EuGH-Rechtsprechung verfällt Urlaub nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig auf Resturlaub und drohenden Verfall hingewiesen hat. Ohne nachweisbaren Hinweis bleibt der Urlaubsanspruch bestehen.
UrAb von MGMSYS verwaltet Urlaub und Abwesenheiten zentral: Beschäftigte stellen Anträge, Führungskräfte genehmigen, und Salden werden automatisch geführt. Verfall-Warnungen unterstützen Sie dabei, Ihrer Hinweisobliegenheit nachzukommen, und ein Team-Kalender schafft Planungssicherheit – auf Basis des BUrlG als Mindeststandard.
Funktionen
Zentrale Funktionen
Anträge und Genehmigung
Urlaubsanträge werden digital gestellt und von der zuständigen Führungskraft genehmigt – nachvollziehbar und ohne Papier.
Salden immer aktuell
Urlaubsansprüche, genommener und verbleibender Urlaub werden automatisch geführt, sodass jeder seinen Saldo kennt.
Verfall-Warnungen
Rechtzeitige Hinweise auf Resturlaub und drohenden Verfall unterstützen Sie dabei, der EuGH-Hinweisobliegenheit nachzukommen.
Team-Kalender
Ein gemeinsamer Kalender zeigt Abwesenheiten im Team und verhindert Engpässe bei der Personalplanung.
In der Praxis
Typischer Ablauf
- 1Urlaubsansprüche je Beschäftigtem nach BUrlG hinterlegen
- 2Beschäftigte stellen Urlaubsanträge digital
- 3Führungskräfte genehmigen Anträge und Salden werden fortgeschrieben
- 4Verfall-Warnungen zu Resturlaub rechtzeitig versenden und dokumentieren
- 5Abwesenheiten im Team-Kalender abbilden und Planung abstimmen
Für wen
Rechtlicher Bezug
Häufige Fragen
- Wie hilft UrAb beim Thema Urlaubsverfall?
- Das Modul gibt rechtzeitig Verfall-Warnungen zu verbleibendem Urlaub aus. Damit unterstützt es Sie dabei, der nach EuGH-Rechtsprechung erforderlichen Hinweisobliegenheit nachzukommen und Hinweise nachweisbar zu dokumentieren.
- Werden die Urlaubssalden automatisch berechnet?
- Ja. Anspruch, genommener und verbleibender Urlaub werden fortlaufend geführt, sodass Beschäftigte und Führungskräfte jederzeit den aktuellen Saldo sehen.
- Können auch andere Abwesenheiten erfasst werden?
- Ja. Neben Urlaub bildet der Team-Kalender weitere Abwesenheiten ab und schafft so einen Gesamtüberblick für die Planung.
Urlaub sauber verwalten, Verfall vermeiden
Testen Sie das Urlaubs- und Abwesenheitsmodul unverbindlich.