StartProdukteUrAb – Urlaub & Abwesenheit

BUrlG / EuGH-Hinweisobliegenheit

Urlaub und Abwesenheiten verwalten – mit Verfall-Schutz

Urlaubsanträge, Genehmigungen und Salden zentral – inklusive rechtzeitiger Hinweise auf Resturlaub und drohenden Verfall.

Unverbindlich testen – keine Verpflichtung, keine automatische Vertragsbindung.

Worum es geht

Was UrAb – Urlaub & Abwesenheit löst

Urlaubsanträge per Zettel oder E-Mail, Salden in Excel und ein unklarer Überblick über Resturlaub – das führt zu Fehlern und Konflikten. Besonders heikel: Nach der EuGH-Rechtsprechung verfällt Urlaub nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig auf Resturlaub und drohenden Verfall hingewiesen hat. Ohne nachweisbaren Hinweis bleibt der Urlaubsanspruch bestehen.

UrAb von MGMSYS verwaltet Urlaub und Abwesenheiten zentral: Beschäftigte stellen Anträge, Führungskräfte genehmigen, und Salden werden automatisch geführt. Verfall-Warnungen unterstützen Sie dabei, Ihrer Hinweisobliegenheit nachzukommen, und ein Team-Kalender schafft Planungssicherheit – auf Basis des BUrlG als Mindeststandard.

Funktionen

Zentrale Funktionen

Anträge und Genehmigung

Urlaubsanträge werden digital gestellt und von der zuständigen Führungskraft genehmigt – nachvollziehbar und ohne Papier.

Salden immer aktuell

Urlaubsansprüche, genommener und verbleibender Urlaub werden automatisch geführt, sodass jeder seinen Saldo kennt.

Verfall-Warnungen

Rechtzeitige Hinweise auf Resturlaub und drohenden Verfall unterstützen Sie dabei, der EuGH-Hinweisobliegenheit nachzukommen.

Team-Kalender

Ein gemeinsamer Kalender zeigt Abwesenheiten im Team und verhindert Engpässe bei der Personalplanung.

In der Praxis

Typischer Ablauf

  1. 1Urlaubsansprüche je Beschäftigtem nach BUrlG hinterlegen
  2. 2Beschäftigte stellen Urlaubsanträge digital
  3. 3Führungskräfte genehmigen Anträge und Salden werden fortgeschrieben
  4. 4Verfall-Warnungen zu Resturlaub rechtzeitig versenden und dokumentieren
  5. 5Abwesenheiten im Team-Kalender abbilden und Planung abstimmen

Für wen

Personalabteilungen und HR-VerantwortlicheFührungskräfte und TeamleitungenBeschäftigte für die SelbstverwaltungLohn- und GehaltsabrechnungGeschäftsführungBetriebs- und Personalräte

Rechtlicher Bezug

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) bildet den Mindeststandard. Nach EuGH-Rechtsprechung verfällt Urlaub nur, wenn der Arbeitgeber die Beschäftigten rechtzeitig auf Resturlaub und drohenden Verfall hingewiesen hat (Hinweisobliegenheit/Mitwirkungspflicht). MGMSYS unterstützt die Umsetzung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wie hilft UrAb beim Thema Urlaubsverfall?
Das Modul gibt rechtzeitig Verfall-Warnungen zu verbleibendem Urlaub aus. Damit unterstützt es Sie dabei, der nach EuGH-Rechtsprechung erforderlichen Hinweisobliegenheit nachzukommen und Hinweise nachweisbar zu dokumentieren.
Werden die Urlaubssalden automatisch berechnet?
Ja. Anspruch, genommener und verbleibender Urlaub werden fortlaufend geführt, sodass Beschäftigte und Führungskräfte jederzeit den aktuellen Saldo sehen.
Können auch andere Abwesenheiten erfasst werden?
Ja. Neben Urlaub bildet der Team-Kalender weitere Abwesenheiten ab und schafft so einen Gesamtüberblick für die Planung.

Urlaub sauber verwalten, Verfall vermeiden

Testen Sie das Urlaubs- und Abwesenheitsmodul unverbindlich.