StartProdukteEntgT – Entgelttransparenz

Entgelttransparenzrichtlinie / EntgTranspG

EntgT-Modul: Entgelttransparenz und Gender-Pay-Gap im Griff

Entgeltdaten und Vergleichsgruppen pflegen, Gender-Pay-Gap analysieren, Auskunftsanträge bearbeiten und Berichte erstellen.

Unverbindlich testen – keine Verpflichtung, keine automatische Vertragsbindung.

Worum es geht

Was EntgT – Entgelttransparenz löst

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie bringt neue Auskunftsrechte der Beschäftigten und Berichtspflichten zum geschlechtsbezogenen Entgeltgefälle. Verteilte Gehaltsdaten und fehlende Vergleichsgruppen machen die Beantwortung von Auskunftsanträgen und die Berichterstattung aufwendig.

Das Entgelttransparenz-Modul von MGMSYS unterstützt Sie bei Auskunftsrechten und Berichtspflichten. Sie pflegen Entgeltdaten und Vergleichsgruppen, analysieren den Gender-Pay-Gap, bearbeiten Auskunftsanträge strukturiert und bereiten Berichte vor.

Funktionen

Zentrale Funktionen

Entgeltdaten pflegen

Relevante Entgeltbestandteile strukturiert erfassen und für Auswertungen bereitstellen.

Vergleichsgruppen bilden

Vergleichsgruppen für gleiche oder gleichwertige Arbeit definieren und dokumentieren.

Gender-Pay-Gap-Analyse

Das geschlechtsbezogene Entgeltgefälle auswerten und nachvollziehbar darstellen.

Auskunftsanträge bearbeiten

Auskunftsanträge der Beschäftigten strukturiert erfassen, bearbeiten und dokumentieren.

Berichte erstellen

Daten für die Berichtspflichten aufbereiten und prüffähig vorhalten.

In der Praxis

Typischer Ablauf

  1. 1Entgeltdaten erfassen und Entgeltbestandteile zuordnen
  2. 2Vergleichsgruppen für gleiche oder gleichwertige Arbeit bilden
  3. 3Gender-Pay-Gap analysieren und auswerten
  4. 4Auskunftsanträge der Beschäftigten bearbeiten und dokumentieren
  5. 5Berichtsdaten aufbereiten und prüffähig vorhalten

Für wen

Personalleitung und HR-TeamsEntgelt- und VergütungsverantwortlicheCompliance- und RechtsabteilungBetriebsrat und GleichstellungsbeauftragteGeschäftsführungControlling und Berichtswesen

Rechtlicher Bezug

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970) ist bis zum 07.06.2026 national umzusetzen. Sie sieht unter anderem Auskunftsrechte der Beschäftigten und – gestaffelt nach Unternehmensgröße – Berichtspflichten zum geschlechtsbezogenen Entgeltgefälle vor. Ergänzend gilt in Deutschland das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG). MGMSYS unterstützt die Umsetzung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Bis wann muss die Entgelttransparenzrichtlinie umgesetzt sein?
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970) ist bis zum 07.06.2026 national umzusetzen. Sie sieht Auskunftsrechte der Beschäftigten und gestaffelte Berichtspflichten zum Entgeltgefälle vor.
Wie unterstützt das Modul Auskunftsanträge?
Auskunftsanträge der Beschäftigten lassen sich strukturiert erfassen, bearbeiten und dokumentieren. Vergleichsgruppen und Entgeltdaten stehen dafür zentral zur Verfügung.
Was hat das mit dem EntgTranspG zu tun?
In Deutschland gilt ergänzend das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG). Das Modul hilft, die relevanten Daten und Prozesse zu strukturieren; die konkrete Rechtslage ist im Einzelfall zu prüfen.

Entgelttransparenz vorbereiten

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