StartProdukteBEM – Eingliederungsmanagement

§ 167 Abs. 2 SGB IX

BEM rechtssicher organisieren – nach § 167 Abs. 2 SGB IX

Erkennen Sie BEM-pflichtige Fälle automatisch und führen Sie den gesamten Prozess freiwillig, vertraulich und nachweisbar.

Unverbindlich testen – keine Verpflichtung, keine automatische Vertragsbindung.

Worum es geht

Was BEM – Eingliederungsmanagement löst

Wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, müssen Sie ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten. In der Praxis werden solche Fälle oft zu spät erkannt, Einladungen und Gespräche nur lose dokumentiert und sensible Gesundheitsdaten unzureichend geschützt – ein Risiko für Beschäftigte und Arbeitgeber gleichermaßen.

Das BEM-Modul von MGMSYS bildet den vollständigen Eingliederungsprozess ab: von der Fallerkennung über die freiwillige Einladung bis zu Gesprächen, Maßnahmen und Fristen. Alle Gesundheitsdaten werden verschlüsselt und streng zugriffsbeschränkt verwaltet – so erfüllen Sie Ihre Anbietungspflicht und wahren zugleich den besonderen Datenschutz.

Funktionen

Zentrale Funktionen

Pflichtfälle rechtzeitig erkennen

Erfassen Sie Arbeitsunfähigkeitszeiten und identifizieren Sie BEM-pflichtige Fälle nach der Sechs-Wochen-Schwelle, bevor Fristen verstreichen.

Freiwilligkeit gewahrt

Das Modul unterstützt die freiwillige Teilnahme: Einladungen mit Aufklärung über Zweck und Datenschutz, dokumentierte Zustimmung und jederzeitiger Abbruch durch die Beschäftigten.

Strenger Datenschutz

Sensible Gesundheitsdaten werden verschlüsselt gespeichert und sind nur einem eng definierten Personenkreis zugänglich – getrennt von der allgemeinen Personalverwaltung.

Lückenlose Dokumentation

Gespräche, vereinbarte Maßnahmen, Verantwortliche und Fristen werden nachvollziehbar festgehalten – als belastbarer Nachweis für die Anbietungspflicht.

In der Praxis

Typischer Ablauf

  1. 1Arbeitsunfähigkeitszeiten erfassen und BEM-pflichtige Fälle nach der Sechs-Wochen-Schwelle erkennen
  2. 2Beschäftigte einladen und über Zweck, Freiwilligkeit und Datenschutz aufklären
  3. 3Zustimmung dokumentieren und BEM-Gespräch terminieren und protokollieren
  4. 4Maßnahmen mit Verantwortlichen und Fristen vereinbaren und nachverfolgen
  5. 5Fall abschließen und Dokumentation verschlüsselt und zugriffsbeschränkt archivieren

Für wen

Personalabteilungen und HR-VerantwortlicheBetriebs- und PersonalräteBEM-Beauftragte und IntegrationsteamsBetriebsärztliche DiensteGeschäftsführung und ComplianceSchwerbehindertenvertretungen

Rechtlicher Bezug

Das betriebliche Eingliederungsmanagement nach § 167 Abs. 2 SGB IX ist anzubieten, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Die Teilnahme ist freiwillig und Gesundheitsdaten unterliegen besonderem Schutz. MGMSYS unterstützt die Umsetzung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wann muss ein BEM angeboten werden?
Sobald Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Das Modul erkennt diese Schwelle anhand der erfassten Fehlzeiten und weist auf die Anbietungspflicht hin.
Ist die Teilnahme am BEM verpflichtend?
Nein. Der Arbeitgeber muss das BEM anbieten, die Teilnahme der Beschäftigten ist jedoch freiwillig. Das Modul dokumentiert Einladung, Aufklärung und Zustimmung sauber nach.
Wie werden die sensiblen Gesundheitsdaten geschützt?
Alle BEM-Daten werden verschlüsselt gespeichert und sind nur einem eng begrenzten, berechtigten Personenkreis zugänglich – getrennt von der allgemeinen Personalakte.

Erfüllen Sie Ihre BEM-Pflicht – ohne Lücken

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