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DSMS · Aktuelles aus der Datenschutzwelt

Datenschutzfreundliche Altersverifizierung im Netz: G7-Datenschutzbehörden rücken Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt

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Die Datenschutzbehörden der G7-Staaten haben sich im Rahmen ihres Roundtables am 25. und 26. Juni 2026 in Paris schwerpunktmäßig mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum befasst. Für Deutschland nahm der stellvertretende Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andreas Hartl, teil.
Im Mittelpunkt der Beratungen stand die Frage, wie Kinder und Jugendliche online besser geschützt werden können, ohne dabei die Grundrechte aller Nutzerinnen und Nutzer unverhältnismäßig einzuschränken. Ein zentrales Ergebnis ist die gemeinsame Erklärung zur datenschutzfreundlichen Alterssicherung im Internet. Die G7-Datenschutzbehörden machen darin deutlich, dass Verfahren zur Altersprüfung oder Alterseinschätzung nicht pauschal, sondern nur abhängig vom konkreten Risiko und vom jeweiligen Nutzungskontext eingesetzt werden sollten.
Alterssicherung kann insbesondere dort erforderlich sein, wo gesetzliche Altersgrenzen bestehen oder wo Kinder und Jugendliche besonderen Risiken ausgesetzt sind. Zugleich betonen die Behörden, dass solche Systeme nicht zu einer umfassenden Identifizierung, Nachverfolgung oder Profilbildung aller Nutzerinnen und Nutzer führen dürfen. Erforderlich sind vielmehr Lösungen, die verhältnismäßig, zweckgebunden, sicher und datensparsam ausgestaltet sind.
Die Erklärung stellt außerdem klar, dass technische Alterssicherung nur ein Baustein des Kinder- und Jugendmedienschutzes sein kann. Ebenso wichtig bleiben elterliche Begleitung, altersgerechte Aufklärung und digitale Bildung. Kinder und Jugendliche sollen nicht nur vor schädlichen Inhalten geschützt werden, sondern zugleich befähigt werden, digitale Dienste sicher, selbstbestimmt und verantwortungsvoll zu nutzen.
Besondere Bedeutung kommt dabei dem Grundsatz „Privacy by Design“ zu. Anbieter digitaler Dienste müssen Datenschutz bereits bei der Entwicklung ihrer Systeme berücksichtigen. Verfahren zur Alterssicherung sollten nur die Daten erheben, die für den jeweiligen Zweck tatsächlich erforderlich sind. Die Ergebnisse einer Altersprüfung dürfen nicht zweckentfremdet werden, etwa für Werbung, Nutzertracking oder weitergehende Profilbildung.
Neben der Alterssicherung befassten sich die G7-Datenschutzbehörden auch mit vernetzten Geräten im häuslichen Umfeld. Das Positionspapier „Connected Home Devices and Children’s Privacy“ weist darauf hin, dass Smart-TVs, Sprachassistenten, vernetzte Spielzeuge und andere internetfähige Geräte erhebliche Datenschutzrisiken für Kinder mit sich bringen können. Solche Geräte werden häufig im privaten Wohnbereich eingesetzt, also in einem Umfeld, in dem ein besonders hohes Maß an Vertraulichkeit erwartet wird.
Die Behörden fordern deshalb klare und verständliche Informationen, datenschutzfreundliche Voreinstellungen, wirksame Einwilligungsmechanismen, echte Wahlmöglichkeiten, kurze Speicherfristen und robuste Sicherheitsmaßnahmen. Besonders kritisch sind Funktionen, die dauerhaft zuhören, Daten passiv erfassen oder Nutzungsverhalten im Hintergrund auswerten. Kinder und Eltern müssen erkennen können, wann Daten erhoben werden, zu welchem Zweck dies geschieht und wie sie entsprechende Einstellungen kontrollieren können.
Insgesamt verdeutlichen die G7-Erklärungen, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum nicht allein durch mehr technische Kontrolle erreicht werden kann. Erforderlich ist vielmehr ein ausgewogener Ansatz, der Sicherheit, Teilhabe, Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung miteinander verbindet. Altersverifikation und Smart-Home-Technologien dürfen nicht zu neuen Überwachungsinfrastrukturen führen, sondern müssen so gestaltet werden, dass sie Kinder schützen und zugleich die Privatsphäre aller Nutzerinnen und Nutzer wahren.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 30. Juni 2026.