StartRegulatorikDSGVO

Datenschutz-Managementsystem

Datenschutz, der täglich funktioniert

Die DSGVO ist seit 2018 in Kraft und hat aus „einmal implementiert" längst „dauerhaft betrieben" gemacht. MGMSYS bündelt die laufende Arbeit: VVT, TOM, DSFA, Betroffenenrechte, Meldung, Löschkonzept, Schulungen und Auftragsverarbeitung.

Pflichten

Die DSGVO-Pflichten auf einen Blick

Art. 30 – VVT

Verzeichnis aller Verarbeitungen mit Zweck, Kategorien, Empfängern, Fristen.

Art. 32 – TOM

Technische und organisatorische Maßnahmen, die den Schutz gewährleisten.

Art. 35 – DSFA

Datenschutz-Folgenabschätzung bei voraussichtlich hohem Risiko.

Art. 15–22 – Betroffenenrechte

Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung – mit Monatsfrist.

Art. 33/34 – Meldung

72 Stunden an die Aufsichtsbehörde; bei hohem Risiko an Betroffene.

Art. 28 – AV

Auftragsverarbeitung mit jedem Dienstleister schriftlich geregelt.

Abbildung

Wie MGMSYS jede DSGVO-Pflicht führt

PflichtAbbildung
Art. 30 VVTDSMS mit strukturiertem VVT, Vererbungslogik, PDF-Export
Art. 32 TOMTOM-Katalog mit Zuordnung zu Verarbeitungen
Art. 35 DSFAGeführter DSFA-Assistent mit Schwellenanalyse und Risikomatrix
Art. 33/34 MeldungVorfallmodul: 72-h-Fristenwächter, Meldetext für Aufsichtsbehörde
Art. 15-22 BetroffenenrechteDSR-Modul: Posteingang, Prüflogik, Fristenüberwachung
Art. 28 AuftragsverarbeitungVendor Risk / Dienstleisterregister, AV-Vertragsverwaltung
LöschkonzeptLöschfristen je Zweck, Umsetzungsnachweis
SchulungPflichtkurse, Wiederholungen, Teilnahmenachweis
DrittlandübermittlungRegister mit Rechtsgrundlage, SCCs, TIA

DSB-Arbeitsplatz

Für externe und interne Datenschutzbeauftragte

Der DSB ist im deutschen Recht nicht Beiwerk, sondern benanntes Organ mit Aufgabenkatalog nach Art. 39 DSGVO und § 7 BDSG. Drei zentrale Elemente unterstützen seinen Alltag in MGMSYS:

Cockpit

Offene Betroffenenanfragen, fällige DSFA-Reviews, ablaufende AV-Verträge, offene Vorfälle, Schulungsquote, Löschtermin-Kandidaten.

Fristenübersicht

Jede DSGVO-Frist wird als Task geführt – mit Wiedervorlage, Eskalation und Historie.

Berichtswesen

Managementbewertung, Jahresbericht, Status-Export zur Vorlage bei der Aufsichtsbehörde.

Externe DSB betreuen in MGMSYS mandantenübergreifend: eine Anmeldung, alle Mandanten, jede Organisation sauber getrennt.

Häufige Fragen

Brauchen wir einen Datenschutzbeauftragten?

In Deutschland nach § 38 BDSG, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Nach Art. 37 DSGVO zusätzlich bei systematischer Beobachtung oder umfangreicher Verarbeitung besonderer Kategorien.

Wie reagieren wir auf einen Datenschutzvorfall?

Innerhalb von 72 Stunden nach Kenntnis muss die zuständige Aufsichtsbehörde informiert werden, wenn die Verletzung voraussichtlich zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt. MGMSYS führt den Prozess mit Fristenwächter und vorbereiteten Meldetexten.

Wie verträgt sich DSGVO mit US-Cloud-Diensten?

Nach Schrems II und den EDPB-Empfehlungen ist für jede Drittlandübermittlung eine Transferfolgenabschätzung erforderlich. MGMSYS ist in Deutschland entwickelt und gehostet – Details auf der Hosting-Seite.

Können externe DSB mit MGMSYS mehrere Mandate betreuen?

Ja. Das Mandantenmodell erlaubt saubere Trennung; die Oberfläche ermöglicht den schnellen Wechsel zwischen Mandanten.

Datenschutz ist Pflege, nicht Projekt

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