StartRegulatorikNIS2

EU-Richtlinie 2022/2555

NIS2 rechtssicher umsetzen

Die NIS2-Richtlinie verpflichtet deutlich mehr Unternehmen zu strukturiertem Cyberrisikomanagement, zur Meldung von Sicherheitsvorfällen und zur persönlichen Verantwortung der Geschäftsleitung. In Deutschland wird sie durch das NIS2UmsuCG in nationales Recht überführt.

Betroffenheit

Sind Sie betroffen?

NIS2 unterscheidet zwischen wesentlichen und wichtigen Einrichtungen. Die Einordnung hängt von Sektor, Unternehmensgröße und weiteren Kriterien ab. Der Self-Check führt Sie in wenigen Fragen zu einer belastbaren Ersteinordnung.

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Schwelle

≥ 50 MA oder 10 Mio €

Mittelstandskriterium nach EU-Empfehlung 2003/361/EG; einzelne Einrichtungstypen unterliegen NIS2 unabhängig von der Größe.

Sektoren

18 Sektoren

Energie, Verkehr, Bankwesen, Gesundheit, Trink- und Abwasser, digitale Infrastruktur, IKT-Dienste, Post- und Kurierdienste, Chemie, Lebensmittel, verarbeitendes Gewerbe und weitere.

Sanktionen

bis 10 Mio € / 2 %

Wesentliche Einrichtungen: bis 10 Mio € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Wichtige Einrichtungen: bis 7 Mio € oder 1,4 %.

Pflichten

10 Mindestmaßnahmen nach Art. 21 NIS2

  1. Risikoanalyse und Konzepte für Informationssicherheit
  2. Bewältigung von Sicherheitsvorfällen (Incident Handling)
  3. Business Continuity, Backup und Krisenmanagement
  4. Sicherheit der Lieferkette
  5. Sicherheit bei Erwerb, Entwicklung und Wartung
  6. Konzepte zur Wirksamkeitsbewertung
  7. Grundlegende Cyberhygiene und Schulung
  8. Kryptografie und Verschlüsselung
  9. Personal-, Zugriffs- und Asset-Management
  10. MFA, gesicherte Kommunikation und Notfallkommunikation

Meldefristen bei Sicherheitsvorfällen

  • 24 Stunden: Frühwarnung an das BSI
  • 72 Stunden: Vorfallmeldung mit erster Bewertung
  • 1 Monat: Abschlussbericht mit Ursachenanalyse

Geschäftsleitungshaftung

Leitungsorgane müssen die Umsetzung billigen, überwachen und regelmäßig geschult werden. Persönliche Haftung greift auch bei Delegation.

Umsetzung

Wie MGMSYS NIS2 abbildet

Jede NIS2-Pflicht hat in MGMSYS einen klaren Ort. Über das Cross-Reporting zählen gepflegte Maßnahmen auch für ISO 27001, TISAX und DSGVO.

PflichtAbbildung in MGMSYS
Risikoanalyse und ISMS-GrundlagenISMS-Modul mit Risikoregister, Bewertungsskala, Maßnahmenzuordnung
VorfallbewältigungNIS2-Modul + Vorfallmodul: Ticket, Meldefristen, BSI-Meldetext
Business Continuity und BackupBCM-Funktionen im ISMS, Notfallpläne, Übungsnachweise
LieferkettensicherheitVendor Risk: Dienstleisterregister, Risikoprofil, Re-Assessment-Intervalle
WirksamkeitsprüfungAudit Management: interne Audits, KPI-Cockpit, Managementbewertung
Cyberhygiene und SchulungSchulungen: Pflichtkurse, Nachweis, Wiederholungslogik
Meldeverfahren 24 / 72 h / 1 MNIS2-Modul: geführter Meldeprozess mit Fristenwächter
Registrierung beim BSIRegistrierungsdaten zentral, mit Aktualisierungsnachweis
GeschäftsleitungsschulungEigenes Leitungs-Curriculum mit Teilnahmenachweis
Cross-ReportingEine Maßnahme, viele Frameworks: ISO 27001, TISAX, DSGVO

Umsetzung in fünf Schritten

  1. 1

    Betroffenheit feststellen

    Sektor, Größe, Sonderfälle – Einordnung als wesentliche oder wichtige Einrichtung dokumentieren.

  2. 2

    Gap-Analyse

    Status quo gegen Art. 21 NIS2; MGMSYS liefert Referenzfragen und Maßnahmenvorlagen.

  3. 3

    Maßnahmenplan und Verantwortlichkeiten

    Pro Pflicht eine verantwortliche Rolle, ein Zieltermin, ein Wirksamkeitsnachweis.

  4. 4

    Prozesse einrichten

    Meldeprozess, Lieferantenbewertung, Schulungsplan, Notfallübung, Managementbewertung.

  5. 5

    Nachweise führen und Meldung vorbereiten

    Revisionssichere Dokumentation, Testat-fähiger Stand, fristgerechte Meldebereitschaft.

Häufige Fragen

Gilt NIS2 auch für KMU?

Ja, sobald ein mittleres Unternehmen erreicht ist – mindestens 50 Beschäftigte oder 10 Mio. Euro Umsatz bzw. Bilanzsumme – und der Sektor in Anhang I oder II fällt. Für bestimmte Einrichtungstypen gilt NIS2 unabhängig von der Größe.

Welche Fristen gelten bei einem Sicherheitsvorfall?

Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden, Vorfallmeldung innerhalb von 72 Stunden, Abschlussbericht innerhalb eines Monats. Der genaue Inhalt ist in Art. 23 NIS2 definiert.

Haftet die Geschäftsleitung persönlich?

Ja. Leitungsorgane sind verpflichtet, die Umsetzung zu billigen und zu überwachen. Sie müssen regelmäßig geschult werden und tragen die Verantwortung auch dann, wenn operative Tätigkeiten delegiert sind.

Ist eine ISO-27001-Zertifizierung ein ausreichender Nachweis?

Sie ist ein sehr guter Ausgangspunkt, deckt aber NIS2 nicht vollständig ab. Ergänzend erforderlich sind unter anderem Meldeprozesse gegenüber dem BSI, spezifische Anforderungen an die Geschäftsleitungsschulung sowie Lieferkettenpflichten.

Wie lange dauert die Umsetzung?

Bei systematischem Vorgehen liegt die Projektdauer im Mittelstand erfahrungsgemäß bei drei bis neun Monaten – abhängig von Vorarbeiten, Sektor und Eigenressourcen.

NIS2 ist nicht nur Compliance – es ist Geschäftsleitungsthema

MGMSYS liefert die Struktur, damit die geforderten Nachweise nicht jedes Jahr neu zusammengetragen werden müssen, sondern als gepflegter, jederzeit vorzeigbarer Stand existieren.

NIS2-Self-Check