Self-Check · 3 Minuten
Fällt Ihre Einrichtung unter NIS2?
Wir führen Sie durch acht Fragen und ordnen Sie anhand Ihrer Angaben als wesentliche Einrichtung, wichtige Einrichtung, nicht erfasst oder Einzelprüfung empfohlen ein. Das Ergebnis ist eine belastbare Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Frage 1 von 80% ausgefüllt
In welchem Sektor ist Ihre Einrichtung überwiegend tätig?
Anhang I – besonders hohe Kritikalität
Anhang II – weitere kritische Sektoren
Unabhängig von der Größe erfasst
Sonstige
Alle Angaben bleiben auf Ihrem Gerät, bis Sie sich aktiv für den Ergebnisversand entscheiden. Erst dann werden Ihre Angaben zusammen mit Ihrer E-Mail-Adresse verarbeitet. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (vorvertragliche Maßnahme) in Verbindung mit Ihrer Einwilligung. Keine Rechtsberatung.