StartRegulatorikGPSR / Produktsicherheit

EU-Verordnung 2023/988

GPSR rechtssicher umsetzen

Die General Product Safety Regulation (GPSR) ist seit dem 13. Dezember 2024 anwendbar und bildet für sehr viele Verbraucherprodukte den zentralen Rahmen für Sicherheit, Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Behördenkommunikation. MGMSYS führt Sie je Produkt strukturiert durch die Pflichtenableitung bis zum revisionssicheren Nachweis.

Betroffenheit

Sind Sie betroffen?

Die GPSR gilt für Verbraucherprodukte, die in der EU in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden – unabhängig vom Vertriebsweg. Betroffen sind Hersteller, Importeure, Händler, Fulfilment-Dienstleister und Online-Marktplätze. Eine strukturierte Einordnung je Produkt und Zielmarkt ist der erste Schritt.

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Geltung

seit 13.12.2024

Die Verordnung (EU) 2023/988 ist unmittelbar anwendbar und ersetzt die frühere Produktsicherheitsrichtlinie. Übergangsfristen sind abgelaufen.

Betroffene

gesamte Lieferkette

Hersteller, Importeure, Händler, Bevollmächtigte, Fulfilment-Dienstleister und Online-Marktplätze – jeweils mit eigenen Pflichten.

Aufbewahrung

10 / 6 / 5 Jahre

Technische Unterlagen und Risikoinfos 10 Jahre, Rückverfolgbarkeit 6 Jahre, personenbezogene Beschwerdedaten max. 5 Jahre.

Kernpflichten

Was die GPSR verlangt

  1. Technische Unterlagen erstellen und 10 Jahre bereithalten
  2. Risikobetrachtung je Produkt dokumentieren
  3. Produktidentifikation (Typ, Charge oder Seriennummer)
  4. Herstellerangaben: Name/Marke, Postanschrift, E-Mail-Kontakt
  5. Anleitungen und Sicherheitsinformationen in der Landessprache
  6. Verantwortlicher Wirtschaftsakteur in der EU (Art. 16)
  7. Rückverfolgbarkeit der Lieferkette (6 Jahre)
  8. Beschwerde- und Meldekanäle plus internes Register

Verantwortliche Person in der EU (Art. 16)

Ein Produkt darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn es einen in der EU niedergelassenen Wirtschaftsakteur gibt, der für die Sicherheitsunterlagen ansprechbar ist – besonders kritisch im Direktimport und Online-Handel aus Drittländern.

Meldung über das Safety Business Gateway

Gefährliche Produkte und relevante Sicherheitsereignisse sind den Marktüberwachungsbehörden zu melden. MGMSYS sendet nicht automatisch, sondern erzeugt konsolidierte Dossiers und Exportpakete für die Meldung im Portal.

Umsetzung

Wie MGMSYS die GPSR abbildet

Jede GPSR-Pflicht hat im Modul einen klaren Ort. Aus Produktstammdaten, Zielmärkten und Vertriebskanälen leitet MGMSYS automatisch eine marktbezogene Pflichtenliste ab und führt die Nachweise revisionssicher.

PflichtAbbildung in MGMSYS
Pflichtenableitung je Produkt und MarktGeführte Erfassung von Produkt, Varianten, Rolle, Zielmarkt, Sprache, Kanal → automatische Mussanforderungen
Technische Unterlagen (10 Jahre)Strukturierte, versionierte Dokumentenablage je Produkt mit Fristenüberwachung
RisikobetrachtungRisikoeinstufung je Produkt mit Maßnahmen und Freigabe-Workflow
Kennzeichnung und HerstellerangabenPrüfpunkte für Identifikationselement, Anschrift und elektronische Kontaktadresse
Anleitungen und Sicherheitsinfos je SpracheVerwaltung von Anleitungen und Sicherheitshinweisen pro Zielmarkt-Sprache
Rückverfolgbarkeit (6 Jahre)Abbildung der Lieferkette: bezogen von / geliefert an, belastbar auf Behördenverlangen
Beschwerden und EreignisseBeschwerde- und Unfallregister mit Datenminimierung und gesteuerter Löschfrist (5 Jahre)
Korrekturmaßnahmen und RückrufeVorgangssteuerung mit Fristen, Safety-Business-Gateway-Exportpaket
Cross-ReportingErfüllungsgrad je Produkt/Markt, offene Mussanforderungen, fällige Reviews, offene Beschwerden

Umsetzung in fünf Schritten

  1. 1

    Produkte und Rollen erfassen

    Produktstammdaten, Varianten, Rolle in der Lieferkette, Zielmärkte, Sprachen und Vertriebskanäle anlegen.

  2. 2

    Pflichten ableiten

    MGMSYS erzeugt je Produkt und Markt eine Mussanforderungsliste – inklusive Kennzeichnung, Unterlagen und Sprachfassungen.

  3. 3

    Nachweise zuordnen

    Technische Unterlagen, Risikobetrachtung, Anleitungen und Sicherheitsinfos hinterlegen und intern freigeben.

  4. 4

    Prozesse einrichten

    Beschwerde- und Meldekanäle, Rückverfolgbarkeit, Korrekturmaßnahmen und Fristensteuerung aufsetzen.

  5. 5

    Nachweise führen und melden

    Revisionssichere Historie pflegen, Behördenanfragen bedienen, Safety-Business-Gateway-Dossiers erzeugen.

Häufige Fragen

Was ist die GPSR?

Die GPSR ist die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit. Sie ist seit dem 13. Dezember 2024 anwendbar, ersetzt die frühere Produktsicherheitsrichtlinie und bildet für sehr viele Verbraucherprodukte den zentralen Rahmen für Sicherheit, Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Behördenkommunikation.

Für wen gilt die GPSR?

Für Hersteller, Importeure und Händler von Verbraucherprodukten in der EU sowie für Bevollmächtigte, Fulfilment-Dienstleister und Online-Marktplätze. Jede Rolle in der Lieferkette hat eigene Pflichten.

Was bedeutet die „verantwortliche Person in der EU“?

Ein Produkt darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn es einen in der EU niedergelassenen Wirtschaftsakteur gibt, der unter anderem die technischen Unterlagen bereithält und für Behörden ansprechbar ist. Das trifft besonders Online-Händler und Direktimporteure aus Drittländern.

Wie lange müssen Unterlagen aufbewahrt werden?

Technische Unterlagen sowie Informationen zu Risiken und Maßnahmen müssen zehn Jahre ab Inverkehrbringen vorgelegt werden können, Rückverfolgbarkeitsdaten sechs Jahre. Personenbezogene Daten aus Beschwerden dürfen höchstens fünf Jahre gespeichert werden.

Wie unterstützt MGMSYS bei der GPSR-Umsetzung?

MGMSYS führt je Produkt durch die Erfassung von Stammdaten, Rollen, Zielmärkten und Kanälen, leitet daraus automatisch die Mussanforderungen ab, ordnet Nachweise zu und stellt eine revisionssichere Historie bereit – inklusive Rückverfolgbarkeit, Beschwerderegister und Exportpaketen für das Safety Business Gateway.

Produktsicherheit, die im Audit standhält

MGMSYS liefert die Struktur, damit Pflichtenableitung, technische Unterlagen, Rückverfolgbarkeit und Beschwerden nicht im Tabellen-Chaos enden, sondern als gepflegter, jederzeit vorzeigbarer Stand existieren.

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