Glossar
VVT – Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Zentrales Dokument der Rechenschaftspflicht nach Art. 30 DSGVO
Definition
Das VVT ist das in Art. 30 DSGVO verpflichtend zu führende Dokument, in dem jede Verarbeitung personenbezogener Daten strukturiert erfasst wird. Es ist eines der ersten Dokumente, die Aufsichtsbehörden im Prüfverfahren anfordern.
Praxisbezug
Art. 30 unterscheidet das VVT des Verantwortlichen (Abs. 1) vom VVT des Auftragsverarbeiters (Abs. 2) mit teils unterschiedlichen Pflichtangaben. Pragmatisch bewährt sich eine Gliederung nach Hauptprozessen (HR, Vertrieb, IT-Betrieb, Kundenservice, Einkauf). Die Ausnahme nach Art. 30 Abs. 5 für Unternehmen unter 250 Beschäftigten greift in der Praxis selten.
Verwandte Begriffe
In MGMSYS
Das DSMS-Modul führt das VVT mit Vererbungslogik (gemeinsame TOM für alle Verarbeitungen eines Bereichs), Pflichtfeldern nach Art. 30, PDF-Export und Versionierung.
Quelle
Verordnung (EU) 2016/679 Art. 30