Glossar
DSMS – Datenschutz-Managementsystem
Systematischer Rahmen zur laufenden Umsetzung der DSGVO
Definition
Ein DSMS ist ein systematischer Rahmen zur dauerhaften Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung und des BDSG. Die DSGVO selbst schreibt kein Managementsystem vor, aber die Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 2 DSGVO) verlangt, dass der Verantwortliche die Einhaltung jederzeit nachweisen kann.
Praxisbezug
Ein DSMS bündelt VVT, DSFA, Betroffenenrechte, Meldung, Auftragsverarbeitung, Löschkonzept, Schulung und Drittlandübermittlungen. Datenschutzbeauftragte arbeiten mit einem DSMS, weil sie sonst bei jeder Aufsichtsbehörden-Anfrage, jedem neuen Dienstleister und jedem Betroffenenersuchen den Status manuell zusammentragen müssten.
Verwandte Begriffe
In MGMSYS
Das DSMS-Modul deckt alle DSGVO-Pflichten ab: VVT, DSFA-Assistent, Betroffenenrechte-Workflow, Vorfallmeldung mit 72-Stunden-Fristenwächter, AV-Verwaltung, Löschkonzept.
Quelle
Verordnung (EU) 2016/679, Art. 5 Abs. 2, 24, 30, 32