DSMS · Webseiten-Pflichten, Cookies & IT-Sicherheit (Rechtsstand Juni 2026)
9. Speicherdauer von Cookies
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Es gibt keine einheitliche gesetzliche Höchstdauer für sämtliche Cookies.
Die zulässige Speicherdauer hängt ab von:
- Zweck
- Erforderlichkeit
- Datenart
- Nutzererwartung
- Risiko
- Rechtsgrundlage
- technisch notwendigem Zeitraum
Es gelten insbesondere folgende Grundsätze:
- Cookies dürfen nicht länger gespeichert werden, als es für ihren Zweck erforderlich ist.
- Session-Cookies sollten grundsätzlich mit Ende der Sitzung ablaufen, soweit keine längere Speicherung benötigt wird.
- Sicherheits- oder Warenkorb-Cookies dürfen nur so lange bestehen, wie der jeweilige Zweck dies verlangt.
- Analyse- und Marketing-Cookies benötigen eine begründete und transparente Speicherdauer.
- Dauerhafte oder unverhältnismäßig lange Laufzeiten können gegen den Grundsatz der Speicherbegrenzung verstoßen.
- Auch gespeicherte Einwilligungen sollten in angemessenen Abständen überprüft oder erneut eingeholt werden, insbesondere wenn sich Zwecke, Anbieter oder Datenverarbeitungen ändern.
Eine pauschale Aussage wie „Cookies dürfen höchstens zwölf Monate gespeichert werden“ wäre daher rechtlich nicht allgemein zutreffend.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 14. Juni 2026.