StartWissenNews8. Eigenschaften eines zulässigen Cookie-Banners

DSMS · Webseiten-Pflichten, Cookies & IT-Sicherheit (Rechtsstand Juni 2026)

8. Eigenschaften eines zulässigen Cookie-Banners

1 Min. Lesezeit

Ein rechtlich tragfähiger Cookie-Banner sollte insbesondere folgende Eigenschaften besitzen:

Transparenz
Der Nutzer muss verständlich erkennen können:

  • welche Zwecke verfolgt werden
  • welche Kategorien bestehen
  • welche Anbieter beteiligt sind
  • ob Daten an Dritte übermittelt werden
  • wie die Auswahl geändert werden kann

Echte Wahlfreiheit
Der Nutzer muss zustimmen oder ablehnen können, ohne unangemessen beeinflusst zu werden. Eine Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie freiwillig erfolgt.

Gleichwertige Schaltflächen
„Alle akzeptieren“ und „Alle ablehnen“ sollten gleichermaßen leicht erreichbar und verständlich sein. Eine auffällige Zustimmung bei gleichzeitig versteckter Ablehnung kann die Freiwilligkeit beeinträchtigen.

Keine voreingestellten Einwilligungen
Nicht erforderliche Kategorien dürfen nicht voraktiviert sein. Eine Einwilligung setzt eine aktive Handlung voraus.

Granularität
Der Nutzer sollte nach Zwecken differenzieren können, beispielsweise:

  • Präferenzen
  • Analyse
  • Marketing
  • externe Medien

Eine Einwilligung für unterschiedliche Zwecke darf nicht pauschal erzwungen werden.

Vorherige Blockierung
Einwilligungsbedürftige Technologien dürfen nicht bereits vor der Auswahl geladen werden.

Nachweisbarkeit
Der Betreiber muss die Einwilligung nachweisen können. Dabei sollte die Dokumentation datensparsam erfolgen.

Widerrufbarkeit
Der Widerruf muss grundsätzlich so einfach möglich sein wie die Einwilligung. Die Rechtmäßigkeit der vor dem Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt davon unberührt.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 14. Juni 2026.