DSMS · Webseiten-Pflichten, Cookies & IT-Sicherheit (Rechtsstand Juni 2026)
6. Cookie-Typen und erforderliche Einwilligung
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- Technisch unbedingt erforderliches Cookie — Zweck: Warenkorb, Anmeldung, Sicherheitsfunktion. Einwilligung: in der Regel keine Einwilligung nach § 25 Abs. 2 TDDDG.
- Cookie zur Speicherung der Einwilligungsentscheidung — Zweck: Merken, ob zugestimmt oder abgelehnt wurde. Einwilligung: regelmäßig keine zusätzliche Einwilligung, soweit auf das Erforderliche beschränkt.
- Komfort- oder Präferenz-Cookie — Zweck: Sprache, Design, optionale Personalisierung. Einwilligung: einzelfallabhängig; häufig Einwilligung erforderlich.
- Analyse-Cookie — Zweck: Reichweitenmessung und Nutzungsanalyse. Einwilligung: regelmäßig vorherige Einwilligung.
- Marketing-Cookie — Zweck: Werbung, Retargeting, Profilbildung. Einwilligung: vorherige ausdrückliche Einwilligung.
- Social-Media-Cookie — Zweck: Zuordnung und Nachverfolgung durch Plattformanbieter. Einwilligung: regelmäßig vorherige Einwilligung.
- Drittanbieter-Cookie — Zweck: anbieterübergreifende Wiedererkennung. Einwilligung: regelmäßig vorherige Einwilligung.
- Session-Cookie — Zweck: technische Sitzungsverwaltung. Einwilligung: keine Einwilligung, wenn unbedingt erforderlich.
- Permanentes Cookie — Zweck: Wiedererkennung über längere Zeit. Einwilligung: zweckabhängig; Dauer allein entscheidet nicht.
Entscheidend ist nicht die Bezeichnung des Cookies, sondern dessen tatsächlicher Zweck und technische Funktionsweise. § 25 TDDDG kennt im Kern keine allgemeine Ausnahme für „First-Party-Cookies“, „Session-Cookies“ oder „anonyme Cookies“. Maßgeblich ist die unbedingte Erforderlichkeit für den gewünschten Dienst.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 14. Juni 2026.