StartWissenNews3. Zeitlicher Überblick über die ePrivacy-Verordnung

DSMS · Webseiten-Pflichten, Cookies & IT-Sicherheit (Rechtsstand Juni 2026)

3. Zeitlicher Überblick über die ePrivacy-Verordnung

2 Min. Lesezeit

2002
Die Richtlinie 2002/58/EG über Datenschutz und elektronische Kommunikation wurde verabschiedet. Sie wird als ePrivacy-Richtlinie bezeichnet.

2009
Die Richtlinie wurde unter anderem hinsichtlich der Regeln zur Speicherung von Informationen auf Endgeräten und zum Zugriff auf solche Informationen geändert. Diese Vorschriften bilden bis heute die europarechtliche Grundlage der sogenannten Cookie-Regeln.

10. Januar 2017
Die Europäische Kommission legte den Vorschlag für eine unmittelbar geltende ePrivacy-Verordnung vor. Diese sollte die Richtlinie ersetzen und die Regelungen an die DSGVO und neue Kommunikationsdienste anpassen.

2017 bis 2021
Die Verhandlungen verliefen über mehrere Jahre schwierig. Im Februar 2021 erzielte der Rat ein Verhandlungsmandat. Eine endgültige Einigung mit dem Europäischen Parlament kam jedoch nicht zustande.

1. Dezember 2021
In Deutschland trat das damalige TTDSG in Kraft. Es setzte die endgerätebezogenen Datenschutzregeln ausdrücklich in nationales Recht um. Das Gesetz heißt inzwischen Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz – TDDDG.

6. Oktober 2025
Der Vorschlag für die ePrivacy-Verordnung wurde von der Europäischen Kommission formell zurückgezogen. Das EUR-Lex-Verfahrensregister weist die Rücknahme des Vorschlags aus.

Gegenwärtiger Stand im Juni 2026
Eine ePrivacy-Verordnung ist nicht in Kraft. Maßgeblich bleiben insbesondere:

  • die ePrivacy-Richtlinie
  • die DSGVO
  • in Deutschland das TDDDG
  • die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs

Die Europäische Kommission hat Ende 2025 neue Änderungen der Vorschriften zu Cookies und vergleichbaren Technologien vorgeschlagen. Solange diese nicht abschließend beschlossen und anwendbar sind, ändern sie die geltende Rechtslage nicht.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 14. Juni 2026.