DSMS · Webseiten-Pflichten, Cookies & IT-Sicherheit (Rechtsstand Juni 2026)
10. Einbindung von Google Maps
1 Min. Lesezeit
Beim direkten Einbinden von Google Maps kann bereits beim Laden der Webseite eine Verbindung zu Google aufgebaut werden. Dabei können insbesondere IP-Adresse, Geräteinformationen, Referrer-Daten und weitere Nutzungsinformationen übertragen werden.
Zu beachten sind daher insbesondere:
- Google Maps nicht vor Einwilligung laden, sofern der Dienst nicht im konkreten Einzelfall unbedingt erforderlich ist.
- Zwei-Klick-Lösung einsetzen: Zunächst wird ein lokaler Platzhalter angezeigt. Erst nach bewusster Aktivierung wird die Karte geladen.
- Über Datenverarbeitung informieren: Datenschutzerklärung und Einwilligungsdialog müssen den Anbieter, Zweck, mögliche Empfänger und etwaige Drittlandtransfers darstellen.
- Alternative anbieten: Eine Anschrift und ein normaler Link zu einem Kartendienst ermöglichen die Nutzung, ohne dass beim Seitenaufruf automatisch eine Karte geladen wird.
- Technische Implementierung prüfen: Ein bloßer Hinweistext genügt nicht, wenn im Hintergrund bereits Google-Dienste geladen werden.
Der Europäische Gerichtshof hat bei eingebundenen Drittanbieterkomponenten hervorgehoben, dass ein Webseitenbetreiber für die Erhebung und Übermittlung von Daten mitverantwortlich sein kann, soweit er durch die Einbindung diese Verarbeitung mitentscheidet.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 14. Juni 2026.