StartRegulatorikDSGVO-Software

Datenschutz-Managementsystem

DSGVO-Software: Datenschutz organisiert nachweisen

Die DSGVO verlangt nicht nur Konformität, sondern den Nachweis dieser Konformität (Art. 5 Abs. 2). Eine DSGVO-Software macht aus verstreuten Word- und Excel-Dateien einen geführten, jederzeit vorzeigbaren Datenschutzbetrieb: Verarbeitungsverzeichnis, technisch-organisatorische Maßnahmen, Betroffenenrechte, Lösch- und Meldeprozesse – verknüpft und revisionssicher.

Unverbindlich testen – keine Verpflichtung, keine automatische Vertragsbindung.

Werkzeug

Was eine DSGVO-Software können muss

Datenschutz ist kein Dokument, sondern ein laufender Prozess. Diese Bausteine bilden den Kern eines arbeitsfähigen Datenschutz-Managementsystems – in MGMSYS sind sie miteinander verknüpft, nicht in getrennten Dateien verstreut.

Verarbeitungsverzeichnis (VVT)

Alle Verarbeitungen mit Zweck, Rechtsgrundlage, Datenkategorien, Empfängern und Löschfristen nach Art. 30 – mit Versionierung statt Excel-Chaos.

TOM-Katalog

Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32, jeder Verarbeitung zugeordnet, statt loser Maßnahmenliste.

Betroffenenrechte

Posteingang für Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung – mit Identitätsprüfung und Monatsfrist-Wächter.

Löschkonzept

Löschregeln je Zweck und Kategorie, Umsetzungsnachweis und Wiedervorlage statt vergessener Aufbewahrungsfristen.

Meldeprozess

Vorfallmodul mit 72-Stunden-Fristenwächter und vorbereiteten Meldetexten für die Aufsichtsbehörde nach Art. 33/34.

Auftragsverarbeitung

Dienstleisterregister mit AV-Verträgen, Drittlandbewertung und Wiedervorlage nach Art. 28.

Mehrwert

DSGVO-Software statt Excel – der Unterschied

Excel und Word-Vorlagen sind ein verbreiteter Einstieg, brechen aber im Betrieb. Eine echte DSGVO-Software löst genau die Schwächen, an denen Tabellenlandschaften scheitern.

HerausforderungExcel / WordMGMSYS
AktualitätManuelle Pflege, schnell veraltet, niemand merkt esWiedervorlagen und Review-Termine erzwingen Aktualität
ZusammenhängeVVT, TOM und Löschfristen in getrennten DateienVerarbeitung, TOM, Löschregel und AV-Vertrag verknüpft
Fristen72-h-Meldung und Monatsfrist leicht verpasstFristenwächter mit Eskalation und Historie
NachweisKein Verlauf, wer wann was geändert hatVersionierung und Protokoll für die Rechenschaftspflicht
Mehrere BeteiligteVersionskonflikte, Datei per MailRollen, Rechte und ein gemeinsamer Stand
Vorlage bei PrüfungMühsames ZusammensuchenExport auf Knopfdruck zur Vorlage bei der Aufsichtsbehörde

Nachweisführung

Rechenschaftspflicht ist der eigentliche Hebel

Art. 5 Abs. 2 DSGVO verlangt, dass der Verantwortliche die Einhaltung der Grundsätze nicht nur erfüllt, sondern auch nachweisen kann. Genau hier spielt eine DSGVO-Software ihre Stärke aus.

Lückenlose Historie

Jede Änderung am VVT, an TOM oder an einer Betroffenenanfrage wird mit Zeitstempel und Bearbeiter festgehalten – auf Nachfrage der Aufsichtsbehörde belegbar.

Ein gepflegter Stand

Statt vieler Dateiversionen gibt es eine Quelle der Wahrheit, die alle Beteiligten sehen und an der niemand versehentlich vorbeiarbeitet.

Auf Knopfdruck vorzeigbar

Berichte, VVT-Export und Statusübersichten lassen sich jederzeit erzeugen – ohne Tage vor einem Audit Dateien zusammenzusuchen.

Einen vollständigen Überblick über alle DSGVO-Pflichten und ihre Abbildung finden Sie auf der DSGVO-Überblicksseite.

Häufige Fragen

Brauchen wir wirklich eine eigene DSGVO-Software?

Sobald mehrere Personen den Datenschutz pflegen, Fristen überwacht werden müssen und ein Nachweis gegenüber der Aufsichtsbehörde nötig sein kann, stoßen Excel und Word an Grenzen. Eine DSGVO-Software hält den Stand aktuell, verknüpft und nachweisbar.

Können wir bestehende VVT-Daten übernehmen?

Ja. Bestehende Verarbeitungsverzeichnisse lassen sich strukturiert übertragen und im System weiterpflegen, statt bei null zu beginnen.

Wo werden die Daten gehostet?

MGMSYS ist in Deutschland entwickelt und gehostet und nutzt keine US-Konzerne im produktiven Datenpfad – passend zu den Anforderungen an Drittlandübermittlungen nach Schrems II.

Eignet sich die Software auch für externe DSB?

Ja. Das Mandantenmodell erlaubt die saubere Betreuung mehrerer Organisationen über eine Anmeldung, ohne dass sich Dokumente, Tasks oder Anfragen vermischen.

Weg von der Excel-Landschaft

VVT, TOM, Betroffenenrechte, Lösch- und Meldeprozesse als verknüpfter, jederzeit vorzeigbarer Stand statt verstreuter Dateien. Der Testzugang ist unverbindlich – keine automatische Vertragsbindung.