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Kritische Einrichtungen · RL (EU) 2022/2557 · KRITIS-DachG

CER-/KRITIS-Dachgesetz-Software – physische Resilienz kritischer Einrichtungen

Das KRITIS-Dachgesetz verpflichtet kritische Einrichtungen erstmals sektorübergreifend zu physischer und organisatorischer Resilienz. MGMSYS führt Betroffenheit, Registrierung, Risiken, Maßnahmen, Zuverlässigkeitsüberprüfungen und Vorfallmeldung an einem Ort zusammen – als physisches Schwestermodul zu NIS2.

Unverbindlich testen – keine Verpflichtung, keine automatische Vertragsbindung.

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Fachlich geprüft von Dr. Stefan Spörrer, LL.M. – Wirtschaftsjurist, geprüfter Datenschutzbeauftragter und Gründer von MGMSYS · Aktualisiert: August 2026

Auf einen Blick

Das KRITIS-Dachgesetz schafft erstmals einen bundeseinheitlichen Rahmen für den physischen und organisatorischen Schutz kritischer Anlagen. Betroffene Betreiber müssen sich registrieren, Resilienzrisiken all-hazards bewerten, Schutzmaßnahmen umsetzen, Personal überprüfen und erhebliche Störungen melden.

  • Das KRITIS-Dachgesetz ist am 16.03.2026 in Kraft getreten (BGBl. 2026 I Nr. 66) und setzt die CER-Richtlinie (EU) 2022/2557 um.
  • Rund 1.300 Betreiber kritischer Anlagen in Deutschland gelten als betroffen; die Registrierung beim BBK war bis Juli 2026 vorzunehmen.
  • Erfasst werden 11 Sektoren – von Energie und Wasser über Ernährung und Gesundheit bis Transport und digitale Infrastruktur.
  • Neu ist die Pflicht zu Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Personal in sensiblen Positionen, die oft auch Drittdienstleister betrifft.

Primärquellen: KRITIS-Dachgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 66) · Richtlinie (EU) 2022/2557 (CER)

Worum es geht

Was CER / KRITIS-Dachgesetz löst

Das KRITIS-Dachgesetz ist am 16.03.2026 in Kraft getreten. Kritische Einrichtungen müssen sich beim BBK registrieren, Resilienzrisiken bewerten, Schutzmaßnahmen umsetzen, Personal in sensiblen Positionen überprüfen und erhebliche Störungen melden. Über Aktenordner und Excel verteilt ist das im Prüf- oder Krisenfall nicht haltbar.

MGMSYS bildet die Pflichten des KRITIS-Dachgesetzes in einem System ab – von der Betroffenheit über Risiken und Maßnahmen bis zu Zuverlässigkeitsüberprüfungen und Vorfallmeldungen.

Funktionen

Zentrale Funktionen

Betroffenheit & BBK-Registrierung

Sektor und Schwellenwert prüfen, die Registrierung als kritische Einrichtung beim BBK vorbereiten und fristgerecht nachhalten.

All-Hazards-Risiken

Naturgefahren, technisches Versagen, Sabotage, Angriff und Personalausfall bewerten – mit automatischer Ampel.

Resilienzmaßnahmen

Physischer Schutz, Zutritt, Notstrom/Redundanz und Notfallpläne mit Fristen und Verantwortlichkeiten steuern.

Zuverlässigkeitsüberprüfungen

ZÜP für Personal in sensiblen Positionen – inklusive Drittdienstleister – dokumentiert und wiedervorlagegesteuert.

In der Praxis

Typischer Ablauf

  1. 1Betroffenheit als kritische Einrichtung feststellen (Sektor, Schwellenwert)
  2. 2Registrierung beim BBK vorbereiten und einreichen
  3. 3All-Hazards-Risiken bewerten und Resilienzmaßnahmen ableiten
  4. 4Zuverlässigkeitsüberprüfungen für sensible Positionen durchführen
  5. 5Störungen melden und Nachweise dokumentieren

Für wen

Geschäftsleitung kritischer EinrichtungenSicherheits-/ResilienzbeauftragteBetreiber von Stadtwerken/VersorgernInformationssicherheitsbeauftragteNotfall- und BCM-Verantwortliche

Rechtlicher Bezug

Bezug: Richtlinie (EU) 2022/2557 (CER) und das deutsche KRITIS-Dachgesetz (KRITISDachG), in Kraft seit dem 16.03.2026. MGMSYS unterstützt die Umsetzung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Im Detail

Physische Resilienz als Schwester der Cyber-Resilienz

Während NIS2 die IT- und Cyber-Sicherheit kritischer Einrichtungen adressiert, verpflichtet das KRITIS-Dachgesetz dieselben Betreiber zu physischer und organisatorischer Resilienz: Perimeter- und Zutrittsschutz, Notstrom und Redundanz, Business Continuity sowie personelle Sicherheit. MGMSYS führt beide Perspektiven in einem Managementsystem zusammen.

Im Detail

Von der Betroffenheit bis zur Vorfallmeldung

Der Weg zur Konformität führt über die Betroffenheitsprüfung, die BBK-Registrierung, eine All-Hazards-Risikobewertung, konkrete Resilienzmaßnahmen mit Fristen, Zuverlässigkeitsüberprüfungen für sensible Positionen und einen dokumentierten Meldeweg für erhebliche Störungen. MGMSYS macht jeden Schritt nachweissicher – inklusive Verknüpfung offener Maßnahmen mit dem zentralen Aufgaben-Cockpit.

Häufige Fragen

Wer fällt unter das KRITIS-Dachgesetz?
Betreiber kritischer Anlagen in den KRITIS-Sektoren (u. a. Energie, Wasser, Ernährung, Gesundheit, Transport, IT/TK) oberhalb der Schwellenwerte. Schätzungen gehen von rund 1.300 betroffenen Betreibern in Deutschland aus.
Seit wann gilt das KRITIS-Dachgesetz?
Es ist am 16.03.2026 in Kraft getreten (BGBl. 2026 I Nr. 66) und setzt die CER-Richtlinie (EU) 2022/2557 in nationales Recht um. Die BBK-Registrierungsfrist lief im Juli 2026.
Wie hängt CER mit NIS2 zusammen?
NIS2 regelt die Cyber-Resilienz, das KRITIS-Dachgesetz die physische Resilienz derselben kritischen Einrichtungen. MGMSYS bildet beide als Schwestermodule ab – dieselben Betreiber, ein System, keine Doppelpflege.
Was ist eine Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP)?
Eine Überprüfung der Vertrauenswürdigkeit von Personal in sensiblen Positionen – häufig auch für Drittdienstleister. MGMSYS führt Status, Ergebnis und Wiedervorlage nachweissicher.

Machen Sie Ihre kritische Einrichtung resilient und prüfungsfest.

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