Finanzsektor · VO (EU) 2022/2554
DORA-Software – digitale operationale Resilienz im Finanzsektor
DORA verlangt von Finanzunternehmen ein belastbares IKT-Risikomanagement, ein Register der IKT-Drittdienstleister, klassifizierte Vorfallmeldungen und regelmäßige Resilienztests. MGMSYS führt diese Bausteine zusammen.
Unverbindlich testen – keine Verpflichtung, keine automatische Vertragsbindung.
Worum es geht
Was DORA – Digital Operational Resilience Act löst
Seit dem 17.01.2025 gilt DORA für den Finanzsektor. Aufsichtsfähig sind ein IKT-Risikomanagement, ein vollständiges Informationsregister der IKT-Dienstleister, klassifizierte Vorfallmeldungen und getestete Resilienz. Verteilt auf Excel und Postfächer ist das im Prüfungsfall nicht haltbar.
MGMSYS bildet die DORA-Säulen in einem System ab – von Risiken über Dienstleister bis zu Vorfällen und Tests.
Funktionen
Zentrale Funktionen
IKT-Risikomanagement
Risiken, Kontrollen und Maßnahmen für IKT-Systeme strukturiert verwalten.
Drittdienstleister-Register
Informationsregister der IKT-Drittdienstleister mit kritischen Funktionen und Verträgen.
Vorfallklassifizierung & Meldung
Schwerwiegende IKT-Vorfälle nach DORA-Kriterien klassifizieren und Meldewege vorbereiten.
Resilienztests
Testprogramm planen, durchführen und Ergebnisse mit Maßnahmen nachhalten.
In der Praxis
Typischer Ablauf
- 1IKT-Risiken und kritische Funktionen erfassen
- 2Informationsregister der Drittdienstleister aufbauen
- 3Vorfälle erfassen, klassifizieren und Meldewege vorbereiten
- 4Resilienztests planen und durchführen
- 5Maßnahmen und Nachweise für die Aufsicht dokumentieren
Für wen
Rechtlicher Bezug
Häufige Fragen
- Wer fällt unter DORA?
- Ein breites Spektrum an Finanzunternehmen (u. a. Banken, Versicherer, Zahlungsdienste, Wertpapierfirmen) sowie kritische IKT-Drittdienstleister.
- Was ist das Informationsregister?
- Ein vollständiges Register aller vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Diensten – ein Kernnachweis unter DORA, den MGMSYS strukturiert führt.
- Seit wann gilt DORA?
- DORA ist seit dem 17.01.2025 anwendbar. Aufsichten erwarten belastbare Register, Vorfallprozesse und Tests.
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