Arbeitszeiterfassung · BAG-Beschluss 1 ABR 22/21
Zeiterfassung-Software – gesetzeskonform Arbeitszeiten erfassen
Seit dem BAG-Beschluss vom 13.09.2022 müssen Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit erfassen. MGMSYS macht das ohne Excel-Inseln: Buchungen, Pausenregeln, Überstunden- und Urlaubskonten und ein jederzeit vorzeigbarer Nachweisstand an einem Ort.
Unverbindlich testen – keine Verpflichtung, keine automatische Vertragsbindung.
Zeiterfassung Software
Was MGMSYS für Zeiterfassung Software leistet
Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist da – die Frage ist nur noch, wie Sie sie erfüllen, ohne sich in Tabellen zu verlieren. MGMSYS bündelt Erfassung, Auswertung und Nachweis in einem System.
Pflichtkonforme Erfassung
Beginn, Ende und Pausen je Mitarbeiter – manuell, per Terminal oder Kiosk-Tablet. Erfüllt die Vorgaben aus BAG-Beschluss und EuGH-Urteil.
Überstunden & Konten
Gleitzeit-, Überstunden- und Urlaubskonten werden automatisch fortgeschrieben – inklusive Warnungen bei fehlenden Buchungen.
Revisionssicher
Jede Korrektur wird protokolliert. Auswertungen und Nachweise sind jederzeit exportierbar – auch für Prüfungen.
Fair & transparent
Mitarbeiter sehen ihren eigenen Stand. Keine Black-Box, sondern nachvollziehbare Zeitkonten.
Häufige Fragen
- Ist die elektronische Zeiterfassung Pflicht?
- Nach dem BAG-Beschluss vom 13.09.2022 besteht eine Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit. Die konkrete Form regelt der geplante Gesetzesentwurf; ein System wie MGMSYS erfüllt die inhaltlichen Anforderungen bereits heute.
- Können Mitarbeiter ohne PC stempeln?
- Ja. Neben der Web-Erfassung gibt es ein Kiosk-Tablet für die Wand und mobile Buchung – ideal für Produktion, Hausmeister oder Außendienst.
- Werden Überstunden automatisch berechnet?
- Ja. Gleitzeit-, Überstunden- und Urlaubskonten werden anhand der hinterlegten Arbeitszeitmodelle laufend fortgeschrieben.
Erfüllen Sie die Arbeitszeiterfassungspflicht – ohne Excel-Chaos.
Testen Sie die Zeiterfassung unverbindlich: Buchungen, Konten und Nachweise an einem Ort.