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Personalzeiterfassung (PZE)

Arbeitszeit digital und rechtssicher erfassen

Seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. MGMSYS bildet diese Pflicht digital ab – mit Stempeluhr, automatischer ArbZG-Regelprüfung und revisionssicherer Dokumentation.

Unverbindlich testen – keine Verpflichtung, keine automatische Vertragsbindung.

Funktionsumfang

Erfassen, prüfen, auswerten

Die Personalzeiterfassung deckt den gesamten Zyklus ab – von der Buchung im Arbeitsalltag über die Genehmigung von Abwesenheiten bis zur Auswertung von Salden und Urlaubskonten.

Digitale Stempeluhr

Kommen, Gehen und Pausen mit Echtzeit-Status. Mitarbeitende sehen jederzeit, ob sie eingestempelt sind.

Tages-, Monats- und Jahresübersichten

Gebuchte Zeiten verdichtet auf einen Blick – inklusive Soll-Ist-Vergleich.

Abwesenheitsmanagement

Urlaub, Krankheit und Sonderfreistellungen mit mehrstufigem Genehmigungsworkflow.

ArbZG-Regelprüfung

Automatische Prüfung von Pausen, Ruhezeiten und Höchstarbeitszeit gemäß Arbeitszeitgesetz.

Urlaubs- und Überstundenkonten

Saldenführung mit Saldenübernahme aus Altsystemen und Jahreswechsel.

Korrekturanträge und Eskalation

Nachträgliche Korrekturen laufen kontrolliert über einen Antrags- und Eskalationsprozess.

Rechtlicher Rahmen

Warum digitale Zeiterfassung Pflicht ist

Das Bundesarbeitsgericht hat aus dem Arbeitsschutzgesetz eine grundsätzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung abgeleitet. MGMSYS sorgt dafür, dass diese Pflicht nicht zur Zettelwirtschaft wird.

AnforderungAbbildung in MGMSYS
Systematische Erfassung der ArbeitszeitDigitale Stempeluhr mit Echtzeit-Status
Tägliche Höchstarbeitszeit (§ 3 ArbZG)Automatische Warnung bei Überschreitung
Ruhepausen (§ 4 ArbZG)Pausenprüfung mit Hinweis bei fehlender Pause
Ruhezeit zwischen den Schichten (§ 5 ArbZG)Prüfung der 11-Stunden-Ruhezeit
Nachvollziehbarkeit und AufbewahrungRevisionssichere Historie und Korrekturanträge

Die Personalzeiterfassung ist Teil des modularen MGMSYS-Systems. Eine Übersicht aller Fachmodule finden Sie auf der Produktseite.

Für wen

Geeignet für jede Betriebsgröße

Kleine Betriebe

Schnell einsatzbereit, ohne teure Hardware. Buchung über den Browser am Arbeitsplatz oder mobil.

Mittelstand

Genehmigungsworkflows, Urlaubskonten und Auswertungen für ganze Abteilungen.

Mehrere Standorte

Strikte Mandantentrennung und rollenbasierte Sichtbarkeit – jeder sieht nur, was ihn betrifft.

Häufige Fragen

Ist die elektronische Zeiterfassung in Deutschland verpflichtend?

Das Bundesarbeitsgericht hat 2022 entschieden, dass Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch erfassen müssen. Die genaue gesetzliche Ausgestaltung wird noch konkretisiert – eine systematische Erfassung ist aber bereits jetzt geboten. MGMSYS bildet sie digital und prüfbar ab.

Prüft das System die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes?

Ja. Pausen, Ruhezeiten und die tägliche Höchstarbeitszeit werden automatisch geprüft. Bei Auffälligkeiten erhalten die Verantwortlichen einen Hinweis.

Können Zeiten nachträglich korrigiert werden?

Korrekturen laufen kontrolliert über einen Antrags- und Genehmigungsprozess. Jede Änderung wird revisionssicher protokolliert, sodass die Historie nachvollziehbar bleibt.

Lassen sich bestehende Salden übernehmen?

Ja. Urlaubs- und Überstundensalden lassen sich als Startwerte übernehmen, sodass der Umstieg von einem Altsystem nahtlos gelingt.

Zeiterfassung, die mehr ist als eine Stempeluhr

Digitale Zeiterfassung schafft Rechtssicherheit, Transparenz und entlastet die Personalabteilung. Der Testzugang ist unverbindlich – keine automatische Vertragsbindung.