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Arbeitsschutz · § 12 ArbSchG · DSGVO Art. 39

Unterweisungs-Software – Pflichtschulungen mit lückenlosem Nachweis

Arbeitsschutz-, Datenschutz- und Brandschutzunterweisungen müssen regelmäßig erfolgen und nachweisbar sein. MGMSYS weist Kurse zu, erinnert an Fristen, erfasst die Teilnahme per Online-Unterschrift und erzeugt den Anwesenheitsnachweis als PDF.

Unverbindlich testen – keine Verpflichtung, keine automatische Vertragsbindung.

Unterweisung Software

Was MGMSYS für Unterweisung Software leistet

Unterweisungen sind Pflicht – und im Ernstfall zählt der Nachweis. MGMSYS macht aus verstreuten Teilnahmelisten ein nachvollziehbares, fristengesteuertes System.

Kurse mit Medien

Unterweisungen mit Text, Bild und Video – pro Modul. Mitarbeiter bestätigen das Verständnis Abschnitt für Abschnitt.

Fristen & Wiederholung

Jährliche Wiederholungen werden automatisch fällig gestellt. Niemand fällt durchs Raster.

Nachweis per Unterschrift

Teilnahme wird per Online-Unterschrift mit Zeitstempel bestätigt – als Anwesenheits-PDF revisionssicher abgelegt.

Für alle Pflichtthemen

Arbeitsschutz, Datenschutz, Brandschutz, IT-Sicherheit – ein System für alle wiederkehrenden Unterweisungen.

Häufige Fragen

Welche Unterweisungen kann ich abbilden?
Alle wiederkehrenden Pflichtunterweisungen – Arbeitsschutz (§ 12 ArbSchG), Datenschutz, Brandschutz, IT-Sicherheit – sowie eigene Schulungen mit individuellen Inhalten.
Wie wird die Teilnahme nachgewiesen?
Teilnehmer bestätigen je Abschnitt das Verständnis und unterschreiben online mit Zeitstempel. Daraus entsteht ein Anwesenheitsnachweis als PDF.
Werde ich an fällige Unterweisungen erinnert?
Ja. Wiederkehrende Unterweisungen werden automatisch fällig gestellt, offene Teilnahmen sind im Dashboard sichtbar.

Machen Sie Pflichtunterweisungen nachweisbar – nicht nur durchgeführt.

Testen Sie das Unterweisungs- und Schulungsmanagement unverbindlich.