Arbeitsschutz · § 12 ArbSchG · DSGVO Art. 39
Unterweisungs-Software – Pflichtschulungen mit lückenlosem Nachweis
Arbeitsschutz-, Datenschutz- und Brandschutzunterweisungen müssen regelmäßig erfolgen und nachweisbar sein. MGMSYS weist Kurse zu, erinnert an Fristen, erfasst die Teilnahme per Online-Unterschrift und erzeugt den Anwesenheitsnachweis als PDF.
Unverbindlich testen – keine Verpflichtung, keine automatische Vertragsbindung.
Unterweisung Software
Was MGMSYS für Unterweisung Software leistet
Unterweisungen sind Pflicht – und im Ernstfall zählt der Nachweis. MGMSYS macht aus verstreuten Teilnahmelisten ein nachvollziehbares, fristengesteuertes System.
Kurse mit Medien
Unterweisungen mit Text, Bild und Video – pro Modul. Mitarbeiter bestätigen das Verständnis Abschnitt für Abschnitt.
Fristen & Wiederholung
Jährliche Wiederholungen werden automatisch fällig gestellt. Niemand fällt durchs Raster.
Nachweis per Unterschrift
Teilnahme wird per Online-Unterschrift mit Zeitstempel bestätigt – als Anwesenheits-PDF revisionssicher abgelegt.
Für alle Pflichtthemen
Arbeitsschutz, Datenschutz, Brandschutz, IT-Sicherheit – ein System für alle wiederkehrenden Unterweisungen.
Häufige Fragen
- Welche Unterweisungen kann ich abbilden?
- Alle wiederkehrenden Pflichtunterweisungen – Arbeitsschutz (§ 12 ArbSchG), Datenschutz, Brandschutz, IT-Sicherheit – sowie eigene Schulungen mit individuellen Inhalten.
- Wie wird die Teilnahme nachgewiesen?
- Teilnehmer bestätigen je Abschnitt das Verständnis und unterschreiben online mit Zeitstempel. Daraus entsteht ein Anwesenheitsnachweis als PDF.
- Werde ich an fällige Unterweisungen erinnert?
- Ja. Wiederkehrende Unterweisungen werden automatisch fällig gestellt, offene Teilnahmen sind im Dashboard sichtbar.
Machen Sie Pflichtunterweisungen nachweisbar – nicht nur durchgeführt.
Testen Sie das Unterweisungs- und Schulungsmanagement unverbindlich.