Hinweisgeberschutzgesetz · HinSchG
Hinweisgebersystem – HinSchG-konforme interne Meldestelle
Unternehmen ab 50 Beschäftigten brauchen eine interne Meldestelle nach HinSchG. MGMSYS stellt einen vertraulichen, auf Wunsch anonymen Meldekanal bereit – mit Fristensteuerung für Eingangsbestätigung (7 Tage) und Rückmeldung (3 Monate).
Unverbindlich testen – keine Verpflichtung, keine automatische Vertragsbindung.
Hinweisgebersystem
Was MGMSYS für Hinweisgebersystem leistet
Das HinSchG verlangt mehr als ein Postfach: Vertraulichkeit, Fristen und nachweisbare Bearbeitung. MGMSYS liefert die Meldestelle, die das erfüllt.
Vertraulicher Kanal
Meldungen vertraulich und auf Wunsch vollständig anonym – über einen geschützten Kanal mit Rückfragefunktion.
Fristen nach HinSchG
Eingangsbestätigung binnen 7 Tagen, Rückmeldung binnen 3 Monaten – das System steuert und überwacht die Fristen.
Fallbearbeitung
Strukturierte Bearbeitung mit Status, Maßnahmen und Vermerken – ohne die Identität des Hinweisgebers preiszugeben.
DSGVO-konform dokumentiert
Lückenlose, datenschutzkonforme Dokumentation jedes Falls – als Nachweis der ordnungsgemäßen Bearbeitung.
Häufige Fragen
- Ab wann ist eine Meldestelle Pflicht?
- Beschäftigungsgeber mit mindestens 50 Beschäftigten müssen nach dem HinSchG eine interne Meldestelle einrichten und betreiben.
- Sind anonyme Meldungen möglich?
- Ja. Hinweisgeber können vollständig anonym melden und über einen geschützten Rückkanal trotzdem Rückfragen beantworten.
- Welche Fristen gelten?
- Der Eingang ist binnen 7 Tagen zu bestätigen, eine Rückmeldung zu ergriffenen Maßnahmen muss binnen 3 Monaten erfolgen. Das System überwacht beide Fristen.
Erfüllen Sie das HinSchG – mit einer Meldestelle, die Fristen und Vertraulichkeit sichert.
Testen Sie das Hinweisgebersystem unverbindlich.