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Hinweisgeberschutzgesetz · HinSchG

Hinweisgebersystem – HinSchG-konforme interne Meldestelle

Unternehmen ab 50 Beschäftigten brauchen eine interne Meldestelle nach HinSchG. MGMSYS stellt einen vertraulichen, auf Wunsch anonymen Meldekanal bereit – mit Fristensteuerung für Eingangsbestätigung (7 Tage) und Rückmeldung (3 Monate).

Unverbindlich testen – keine Verpflichtung, keine automatische Vertragsbindung.

Hinweisgebersystem

Was MGMSYS für Hinweisgebersystem leistet

Das HinSchG verlangt mehr als ein Postfach: Vertraulichkeit, Fristen und nachweisbare Bearbeitung. MGMSYS liefert die Meldestelle, die das erfüllt.

Vertraulicher Kanal

Meldungen vertraulich und auf Wunsch vollständig anonym – über einen geschützten Kanal mit Rückfragefunktion.

Fristen nach HinSchG

Eingangsbestätigung binnen 7 Tagen, Rückmeldung binnen 3 Monaten – das System steuert und überwacht die Fristen.

Fallbearbeitung

Strukturierte Bearbeitung mit Status, Maßnahmen und Vermerken – ohne die Identität des Hinweisgebers preiszugeben.

DSGVO-konform dokumentiert

Lückenlose, datenschutzkonforme Dokumentation jedes Falls – als Nachweis der ordnungsgemäßen Bearbeitung.

Häufige Fragen

Ab wann ist eine Meldestelle Pflicht?
Beschäftigungsgeber mit mindestens 50 Beschäftigten müssen nach dem HinSchG eine interne Meldestelle einrichten und betreiben.
Sind anonyme Meldungen möglich?
Ja. Hinweisgeber können vollständig anonym melden und über einen geschützten Rückkanal trotzdem Rückfragen beantworten.
Welche Fristen gelten?
Der Eingang ist binnen 7 Tagen zu bestätigen, eine Rückmeldung zu ergriffenen Maßnahmen muss binnen 3 Monaten erfolgen. Das System überwacht beide Fristen.

Erfüllen Sie das HinSchG – mit einer Meldestelle, die Fristen und Vertraulichkeit sichert.

Testen Sie das Hinweisgebersystem unverbindlich.