Hinweisgebersystem gemäß HinSchG
Whistleblowing – Meldungen sicher und anonym entgegennehmen
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet viele Unternehmen, einen sicheren internen Meldekanal bereitzustellen. Das Whistleblowing-Modul stellt diesen Kanal bereit – anonym für Hinweisgeber und HinSchG-konform im Verfahren.
Unverbindlich testen – keine Verpflichtung, keine automatische Vertragsbindung.
Pflicht
Wer braucht einen Meldekanal?
Das HinSchG setzt die EU-Hinweisgeberrichtlinie um. Beschäftigungsgeber ab 50 Beschäftigten müssen eine interne Meldestelle einrichten und betreiben – mit klaren Vorgaben für Vertraulichkeit, Fristen und Rückmeldung.
Sicherer Kanal
Beschäftigte müssen Hinweise sicher und vertraulich melden können – schriftlich oder mündlich.
Bestätigung in 7 Tagen
Der Eingang einer Meldung ist innerhalb von sieben Tagen zu bestätigen.
Rückmeldung in 3 Monaten
Innerhalb von drei Monaten ist über ergriffene Folgemaßnahmen zu informieren.
Funktionsweise
Anonym melden, geschützt bearbeiten
Das Modul bindet den etablierten Meldekanal hinweisgeber.net an und stellt so eine HinSchG-konforme Meldestelle bereit – ohne dass Hinweisgeber ihre Identität preisgeben müssen.
- Externe Anbindung an hinweisgeber.net
- HinSchG-konform nach Hinweisgeberschutzgesetz
- Anonyme Meldemöglichkeit für Mitarbeiter
- Klare Trennung von Meldung und Identität des Hinweisgebers
Das Whistleblowing-Modul fügt sich nahtlos in die übrigen Compliance-Bausteine ein. Eine Übersicht aller verfügbaren Module finden Sie in der Produktübersicht.
Schutz
Repressalienschutz ernst genommen
Das HinSchG verbietet Repressalien gegen hinweisgebende Personen und kehrt im Streitfall die Beweislast um. Ein sauber dokumentierter, vertraulicher Meldeprozess ist deshalb nicht nur Pflicht, sondern auch Schutz für das Unternehmen selbst – er belegt, dass mit Hinweisen ordnungsgemäß umgegangen wurde.
Häufige Fragen
- Ab welcher Größe ist ein Meldekanal Pflicht?
Beschäftigungsgeber ab 50 Beschäftigten müssen nach dem HinSchG eine interne Meldestelle einrichten. Für bestimmte Branchen gelten unabhängig von der Beschäftigtenzahl strengere Vorgaben.
- Können Meldungen wirklich anonym abgegeben werden?
Ja. Über die Anbindung an hinweisgeber.net können Hinweisgeber Meldungen abgeben, ohne ihre Identität offenzulegen. Die Vertraulichkeit ihrer Identität ist gesetzlich geschützt.
- Welche Fristen gelten für die Bearbeitung?
Der Eingang einer Meldung ist binnen sieben Tagen zu bestätigen, eine Rückmeldung über Folgemaßnahmen muss innerhalb von drei Monaten erfolgen.
Meldepflicht erfüllen, Hinweisgeber schützen
Richten Sie einen HinSchG-konformen Meldekanal ein und dokumentieren Sie den Umgang mit Hinweisen revisionssicher. Der Testzugang ist unverbindlich – keine automatische Vertragsbindung.