Hinweisgebersystem gemäß HinSchG
Whistleblowing – Ihr eigenes internes Hinweisgebersystem
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet viele Unternehmen, einen sicheren internen Meldekanal bereitzustellen. Das Whistleblowing-Modul ist ein vollwertiges internes Hinweisgebersystem: Es stellt Ihren eigenen anonymen Meldekanal bereit, führt jede Meldung fristgerecht durch die vertrauliche Fallbearbeitung und ermöglicht eine sichere Kommunikation, ohne dass Hinweisgeber ihre Identität preisgeben.
Unverbindlich testen – keine Verpflichtung, keine automatische Vertragsbindung.
Pflicht
Wer braucht einen Meldekanal?
Das HinSchG setzt die EU-Hinweisgeberrichtlinie um. Beschäftigungsgeber ab 50 Beschäftigten müssen eine interne Meldestelle einrichten und betreiben – mit klaren Vorgaben für Vertraulichkeit, Fristen und Rückmeldung.
Sicherer Kanal
Beschäftigte müssen Hinweise sicher und vertraulich melden können – schriftlich oder mündlich.
Bestätigung in 7 Tagen
Der Eingang einer Meldung ist innerhalb von sieben Tagen zu bestätigen.
Rückmeldung in 3 Monaten
Innerhalb von drei Monaten ist über ergriffene Folgemaßnahmen zu informieren.
Funktionsweise
Anonym melden, vertraulich bearbeiten
Das Modul stellt Ihre eigene interne Meldestelle bereit: Hinweisgeber melden über einen anonymen Kanal, Ihr Team bearbeitet den Fall vertraulich und HinSchG-konform – von der Eingangsbestätigung bis zur Rückmeldung.
- Eigener anonymer Meldekanal mit Pseudonym und Zugangs-Token
- HinSchG-konforme Fristen: Eingangsbestätigung in 7 Tagen, Rückmeldung in 3 Monaten
- Strukturierte, vertrauliche Fallbearbeitung mit Maßnahmen und Status
- Sichere Zwei-Wege-Kommunikation ohne Identitätspreisgabe
- Schutz der hinweisgebenden Person vor Repressalien
- Optional: Anbindung externer Meldestellen wie hinweisgeber.net
Das Whistleblowing-Modul fügt sich nahtlos in die übrigen Compliance-Bausteine ein. Eine Übersicht aller verfügbaren Module finden Sie in der Produktübersicht.
Schutz
Repressalienschutz ernst genommen
Das HinSchG verbietet Repressalien gegen hinweisgebende Personen und kehrt im Streitfall die Beweislast um. Ein sauber dokumentierter, vertraulicher Meldeprozess ist deshalb nicht nur Pflicht, sondern auch Schutz für das Unternehmen selbst – er belegt, dass mit Hinweisen ordnungsgemäß umgegangen wurde.
Häufige Fragen
- Ab welcher Größe ist ein Meldekanal Pflicht?
Beschäftigungsgeber ab 50 Beschäftigten müssen nach dem HinSchG eine interne Meldestelle einrichten. Für bestimmte Branchen gelten unabhängig von der Beschäftigtenzahl strengere Vorgaben.
- Können Meldungen wirklich anonym abgegeben werden?
Ja. Hinweisgeber melden über den internen Kanal unter einem Pseudonym und erhalten einen Zugangs-Token für die weitere Kommunikation – ganz ohne ihre Identität offenzulegen. So bleibt die Zwei-Wege-Kommunikation möglich, während die Vertraulichkeit der Identität gesetzlich geschützt ist.
- Welche Fristen gelten für die Bearbeitung?
Der Eingang einer Meldung ist binnen sieben Tagen zu bestätigen, eine Rückmeldung über Folgemaßnahmen muss innerhalb von drei Monaten erfolgen.
- Lässt sich auch eine externe Meldestelle anbinden?
Das Modul ist ein vollwertiges internes Hinweisgebersystem und benötigt keinen externen Anbieter. Optional lässt sich zusätzlich eine externe Meldestelle wie hinweisgeber.net anbinden, wenn Sie einen weiteren Kanal anbieten möchten.
Meldepflicht erfüllen, Hinweisgeber schützen
Richten Sie einen HinSchG-konformen Meldekanal ein und dokumentieren Sie den Umgang mit Hinweisen revisionssicher. Der Testzugang ist unverbindlich – keine automatische Vertragsbindung.