Halterhaftung · § 21 StVG · UVV
Führerscheinkontrolle-Software – Halterhaftung sicher erfüllen
Wer Fahrzeuge überlässt, haftet – die regelmäßige Führerscheinkontrolle ist Halterpflicht. MGMSYS verwaltet Fahrer, Fahrzeuge, Kontrolltermine und UVV-Prüfungen zentral und dokumentiert jede Kontrolle nachweissicher.
Unverbindlich testen – keine Verpflichtung, keine automatische Vertragsbindung.
Führerscheinkontrolle Software
Was MGMSYS für Führerscheinkontrolle Software leistet
Die Überlassung eines Dienstwagens ist schnell passiert – die Halterhaftung bleibt. MGMSYS sorgt dafür, dass Kontrollen stattfinden und belegbar sind.
Führerscheinkontrolle
Wiederkehrende Kontrollen mit Terminsteuerung und Erinnerung. Jede Kontrolle wird dokumentiert.
Fahrzeug- & Fahrerakte
Fahrzeuge, Halter, Fahrer, Zuordnungen und Dokumente an einem Ort – schnell auffindbar.
Termine & Prüfungen
HU/AU, UVV, Wartung und Leasingende als Fristen mit Vorlauf-Warnung.
Halterhaftung belegt
Lückenlose Nachweise erfüllen die Sorgfaltspflicht nach § 21 StVG und den UVV.
Häufige Fragen
- Wie oft muss der Führerschein kontrolliert werden?
- Üblich ist eine halbjährliche Kontrolle. MGMSYS steuert den Turnus, erinnert rechtzeitig und dokumentiert jede durchgeführte Kontrolle.
- Deckt das Modul auch Wartung und HU/AU ab?
- Ja. Neben der Führerscheinkontrolle verwalten Sie HU/AU, UVV-Prüfungen, Wartung und Leasingfristen mit Vorlauf-Warnungen.
- Erfülle ich damit die Halterhaftung?
- Die lückenlose Dokumentation der Kontrollen belegt die Erfüllung der Haltersorgfaltspflicht nach § 21 StVG.
Erfüllen Sie die Halterhaftung – mit belegbaren Kontrollen statt Zettelwirtschaft.
Testen Sie das Fuhrparkmanagement unverbindlich.