Wissen · EU AI Act
EU AI Act: Risikoklassen und Pflichten im Überblick
Der EU AI Act (KI-Verordnung, Verordnung (EU) 2024/1689) reguliert Künstliche Intelligenz nach einem risikobasierten Ansatz mit vier Stufen: KI mit inakzeptablem Risiko ist verboten, Hochrisiko-KI unterliegt strengen Pflichten, KI mit begrenztem Risiko muss Transparenzpflichten erfüllen, und KI mit minimalem Risiko bleibt weitgehend frei. Welche Stufe gilt, hängt vom Einsatzzweck ab – nicht von der Technik.
- Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act)
- Risikoklassen
- inakzeptabel / hoch / begrenzt / minimal
- Verbote
- Art. 5 (inakzeptables Risiko)
- Transparenz
- Art. 50 (begrenztes Risiko)
- Managementsystem
- ISO/IEC 42001 unterstützt Umsetzung
Die vier Risikoklassen
Inakzeptables Risiko (verboten, Art. 5): Praktiken wie Social Scoring durch Behörden, manipulative Systeme oder bestimmte biometrische Fernidentifizierung sind untersagt. Hohes Risiko: KI in sicherheitskritischen Produkten sowie in sensiblen Bereichen nach Anhang III (u. a. kritische Infrastruktur, Beschäftigung/HR, Bildung, Strafverfolgung, Kreditwürdigkeit) unterliegt umfangreichen Anforderungen.
Begrenztes Risiko: Systeme wie Chatbots oder KI-generierte Inhalte müssen Transparenzpflichten erfüllen (Art. 50) – Nutzer müssen erkennen können, dass sie mit KI interagieren bzw. dass Inhalte KI-generiert sind. Minimales Risiko: der Großteil der KI (z. B. Spamfilter, KI in Spielen) ist nicht gesondert reguliert; freiwillige Verhaltenskodizes sind möglich.
Pflichten bei Hochrisiko-KI
Für Hochrisiko-Systeme verlangt der AI Act u. a. ein Risikomanagementsystem, Daten-Governance, technische Dokumentation, Protokollierung, Transparenz gegenüber Betreibern, menschliche Aufsicht sowie Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit. Anbieter müssen zudem ein Qualitätsmanagementsystem betreiben und eine Konformitätsbewertung durchlaufen.
Ein anerkanntes KI-Managementsystem nach ISO/IEC 42001 hilft, diese Anforderungen strukturiert und nachweisbar umzusetzen.
Wer ist verantwortlich?
Der AI Act unterscheidet Rollen: Anbieter (entwickeln/bringen KI in Verkehr) tragen die Hauptpflichten; Betreiber (Deployer) setzen KI unter eigener Verantwortung ein und haben eigene Pflichten, etwa zur menschlichen Aufsicht und zweckkonformen Nutzung. Auch Einführer und Händler sind adressiert. Wichtig: Wer ein Hochrisiko-System wesentlich verändert oder unter eigenem Namen anbietet, kann selbst zum Anbieter werden.
Zeitplan – gestaffelte Anwendbarkeit
Der AI Act gilt nicht auf einen Schlag: Die Verbote inakzeptabler Praktiken greifen zuerst, Pflichten für KI mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) folgen, und die Anforderungen an Hochrisiko-Systeme treten gestaffelt danach in Kraft. Unternehmen sollten daher früh ein KI-Inventar aufbauen und ihre Systeme klassifizieren, um rechtzeitig vorbereitet zu sein.
Mit dem KIMS-Modul in MGMSYS erfassen und klassifizieren Sie Ihre KI-Systeme, leiten die passenden Anforderungen ab, führen Nachweise und dokumentieren Rollen und Maßnahmen – nachvollziehbar für Audits und Aufsicht.
Häufige Fragen
- Welche Risikoklassen kennt der EU AI Act?
- Vier: inakzeptables Risiko (verboten, Art. 5), hohes Risiko (strenge Pflichten, u. a. Anhang III), begrenztes Risiko (Transparenzpflichten nach Art. 50, z. B. bei Chatbots) und minimales Risiko (weitgehend unreguliert).
- Was gilt als Hochrisiko-KI?
- KI als Sicherheitsbauteil regulierter Produkte sowie KI in sensiblen Einsatzbereichen nach Anhang III – etwa kritische Infrastruktur, Beschäftigung und Personalauswahl, Bildung, Strafverfolgung oder Kreditwürdigkeitsprüfung. Diese Systeme müssen Risikomanagement, Dokumentation, menschliche Aufsicht und Konformitätsbewertung erfüllen.
- Wer muss den AI Act umsetzen – Anbieter oder Betreiber?
- Beide, mit unterschiedlichem Umfang. Anbieter tragen die Hauptpflichten für Entwicklung und Inverkehrbringen; Betreiber (Deployer) haben eigene Pflichten beim Einsatz, etwa menschliche Aufsicht und zweckkonforme Nutzung. Wer ein System wesentlich ändert oder unter eigenem Namen anbietet, kann zum Anbieter werden.
- Hilft ISO 42001 bei der AI-Act-Umsetzung?
- Ja. ISO/IEC 42001 definiert ein KI-Managementsystem, mit dem sich viele AI-Act-Anforderungen (Risikomanagement, Governance, Dokumentation, Nachweise) strukturiert und auditfest umsetzen lassen. Es ersetzt nicht die gesetzliche Konformitätsbewertung, erleichtert sie aber.