Produktsicherheit nach GPSR
Produktsicherheit gewährleisten – Pflichten nach GPSR
Sichere Verbraucherprodukte sind Pflicht: Die GPSR (VO (EU) 2023/988) verlangt eine dokumentierte Risikobetrachtung, eindeutige Kennzeichnung, vollständige technische Unterlagen, lückenlose Rückverfolgbarkeit und funktionierende Beschwerde- und Meldewege. MGMSYS bündelt all das je Produkt und liefert prüffähige Nachweise.
Betroffenheit
Sind Sie betroffen?
Die GPSR gilt für Verbraucherprodukte, die in der EU in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden – unabhängig vom Vertriebsweg. Betroffen sind Hersteller, Importeure, Händler, Fulfilment-Dienstleister und Online-Marktplätze. Eine strukturierte Einordnung je Produkt und Zielmarkt ist der erste Schritt.
Geltung
seit 13.12.2024
Die Verordnung (EU) 2023/988 ist unmittelbar anwendbar und ersetzt die frühere Produktsicherheitsrichtlinie. Übergangsfristen sind abgelaufen.
Betroffene
gesamte Lieferkette
Hersteller, Importeure, Händler, Bevollmächtigte, Fulfilment-Dienstleister und Online-Marktplätze – jeweils mit eigenen Pflichten.
Aufbewahrung
10 / 6 / 5 Jahre
Technische Unterlagen und Risikoinfos 10 Jahre, Rückverfolgbarkeit 6 Jahre, personenbezogene Beschwerdedaten max. 5 Jahre.
Kernpflichten
Was die GPSR verlangt
- Technische Unterlagen erstellen und 10 Jahre bereithalten
- Risikobetrachtung je Produkt dokumentieren
- Produktidentifikation (Typ, Charge oder Seriennummer)
- Herstellerangaben: Name/Marke, Postanschrift, E-Mail-Kontakt
- Anleitungen und Sicherheitsinformationen in der Landessprache
- Verantwortlicher Wirtschaftsakteur in der EU (Art. 16)
- Rückverfolgbarkeit der Lieferkette (6 Jahre)
- Beschwerde- und Meldekanäle plus internes Register
Verantwortliche Person in der EU (Art. 16)
Meldung über das Safety Business Gateway
Umsetzung
Wie MGMSYS die GPSR abbildet
Jede GPSR-Pflicht hat im Modul einen klaren Ort. Aus Produktstammdaten, Zielmärkten und Vertriebskanälen leitet MGMSYS automatisch eine marktbezogene Pflichtenliste ab und führt die Nachweise revisionssicher.
| Pflicht | Abbildung in MGMSYS |
|---|---|
| Pflichtenableitung je Produkt und Markt | Geführte Erfassung von Produkt, Varianten, Rolle, Zielmarkt, Sprache, Kanal → automatische Mussanforderungen |
| Technische Unterlagen (10 Jahre) | Strukturierte, versionierte Dokumentenablage je Produkt mit Fristenüberwachung |
| Risikobetrachtung | Risikoeinstufung je Produkt mit Maßnahmen und Freigabe-Workflow |
| Kennzeichnung und Herstellerangaben | Prüfpunkte für Identifikationselement, Anschrift und elektronische Kontaktadresse |
| Anleitungen und Sicherheitsinfos je Sprache | Verwaltung von Anleitungen und Sicherheitshinweisen pro Zielmarkt-Sprache |
| Rückverfolgbarkeit (6 Jahre) | Abbildung der Lieferkette: bezogen von / geliefert an, belastbar auf Behördenverlangen |
| Beschwerden und Ereignisse | Beschwerde- und Unfallregister mit Datenminimierung und gesteuerter Löschfrist (5 Jahre) |
| Korrekturmaßnahmen und Rückrufe | Vorgangssteuerung mit Fristen, Safety-Business-Gateway-Exportpaket |
| Cross-Reporting | Erfüllungsgrad je Produkt/Markt, offene Mussanforderungen, fällige Reviews, offene Beschwerden |
Umsetzung in fünf Schritten
- 1
Produkte und Rollen erfassen
Produktstammdaten, Varianten, Rolle in der Lieferkette, Zielmärkte, Sprachen und Vertriebskanäle anlegen.
- 2
Pflichten ableiten
MGMSYS erzeugt je Produkt und Markt eine Mussanforderungsliste – inklusive Kennzeichnung, Unterlagen und Sprachfassungen.
- 3
Nachweise zuordnen
Technische Unterlagen, Risikobetrachtung, Anleitungen und Sicherheitsinfos hinterlegen und intern freigeben.
- 4
Prozesse einrichten
Beschwerde- und Meldekanäle, Rückverfolgbarkeit, Korrekturmaßnahmen und Fristensteuerung aufsetzen.
- 5
Nachweise führen und melden
Revisionssichere Historie pflegen, Behördenanfragen bedienen, Safety-Business-Gateway-Dossiers erzeugen.
Häufige Fragen
- Was ist die GPSR?
Die GPSR ist die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit. Sie ist seit dem 13. Dezember 2024 anwendbar, ersetzt die frühere Produktsicherheitsrichtlinie und bildet für sehr viele Verbraucherprodukte den zentralen Rahmen für Sicherheit, Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Behördenkommunikation.
- Für wen gilt die GPSR?
Für Hersteller, Importeure und Händler von Verbraucherprodukten in der EU sowie für Bevollmächtigte, Fulfilment-Dienstleister und Online-Marktplätze. Jede Rolle in der Lieferkette hat eigene Pflichten.
- Was bedeutet die „verantwortliche Person in der EU“?
Ein Produkt darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn es einen in der EU niedergelassenen Wirtschaftsakteur gibt, der unter anderem die technischen Unterlagen bereithält und für Behörden ansprechbar ist. Das trifft besonders Online-Händler und Direktimporteure aus Drittländern.
- Wie lange müssen Unterlagen aufbewahrt werden?
Technische Unterlagen sowie Informationen zu Risiken und Maßnahmen müssen zehn Jahre ab Inverkehrbringen vorgelegt werden können, Rückverfolgbarkeitsdaten sechs Jahre. Personenbezogene Daten aus Beschwerden dürfen höchstens fünf Jahre gespeichert werden.
- Wie unterstützt MGMSYS bei der GPSR-Umsetzung?
MGMSYS führt je Produkt durch die Erfassung von Stammdaten, Rollen, Zielmärkten und Kanälen, leitet daraus automatisch die Mussanforderungen ab, ordnet Nachweise zu und stellt eine revisionssichere Historie bereit – inklusive Rückverfolgbarkeit, Beschwerderegister und Exportpaketen für das Safety Business Gateway.
Produktsicherheit nachweisbar im Griff
MGMSYS liefert die Struktur, damit Pflichtenableitung, technische Unterlagen, Rückverfolgbarkeit und Beschwerden nicht im Tabellen-Chaos enden, sondern als gepflegter, jederzeit vorzeigbarer Stand existieren.