StartRegulatorikKI-Managementsystem

ISO/IEC 42001 & EU AI Act

KI-Managementsystem (KIMS) aufbauen und betreiben

Ein KI-Managementsystem bündelt Strukturen, Prozesse und Nachweise für den verantwortungsvollen Umgang mit künstlicher Intelligenz. Es orientiert sich an der ISO/IEC 42001 und macht zugleich die Anforderungen des EU AI Act operativ steuerbar. MGMSYS liefert das System – vom KI-Inventar über das Risikomanagement bis zur revisionssicheren Dokumentation.

Betroffenheit

Sind Sie betroffen?

Der AI Act gilt für Anbieter, Betreiber, Importeure und Händler von KI-Systemen. Auch wer KI nur als SaaS-Dienst nutzt, kann als Betreiber Pflichten erfüllen müssen – insbesondere bei Hochrisiko-Systemen. Eine strukturierte Einordnung ist der erste Schritt.

Kostenlosen Testzugang starten

Geltung

seit 1. Aug 2024

Die Verordnung (EU) 2024/1689 gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und wird stufenweise wirksam – Verbote und KI-Kompetenz bereits seit Februar 2025.

Risikoklassen

4 Stufen

Unakzeptables, hohes, begrenztes und minimales Risiko. Die Einstufung bestimmt, welche Pflichten greifen – von Verbot bis freiwilligem Verhaltenskodex.

Sanktionen

bis 35 Mio € / 7 %

Bei verbotenen KI-Praktiken bis 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes. Für weitere Verstöße bis 15 Mio. € oder 3 %.

Risikoklassifikation

Die vier Risikoklassen des AI Act

Unakzeptables Risiko (Art. 5)

Verbotene Praktiken wie Social Scoring, manipulative Techniken oder biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung im öffentlichen Raum (mit engen Ausnahmen). Diese Systeme dürfen nicht betrieben werden.

Hohes Risiko (Art. 6, Anhang III)

KI in sensiblen Bereichen wie Personalrekrutierung, Kreditwürdigkeit, Strafverfolgung, Bildung oder kritischer Infrastruktur. Umfangreiche Pflichten nach Art. 9–15.

Begrenztes Risiko (Art. 50)

Systeme, die direkt mit Menschen interagieren (z. B. Chatbots) oder Inhalte generieren (z. B. Deepfakes). Es gelten Transparenz- und Kennzeichnungspflichten.

Minimales Risiko

Alle übrigen KI-Systeme. Keine spezifischen regulatorischen Pflichten; freiwillige Verhaltenskodizes werden empfohlen.

Pflichten

Pflichten für Hochrisiko-KI nach Art. 9–15

  1. Risikomanagementsystem über den Lebenszyklus (Art. 9)
  2. Daten-Governance und Datenqualität (Art. 10)
  3. Technische Dokumentation (Art. 11)
  4. Automatische Protokollierung / Logging (Art. 12)
  5. Transparenz und Gebrauchsanweisung (Art. 13)
  6. Menschliche Aufsicht (Art. 14)
  7. Genauigkeit, Robustheit, Cybersicherheit (Art. 15)
  8. KI-Kompetenz des Personals für alle Systeme (Art. 4)

Pflichten für Betreiber

Einsatz gemäß Gebrauchsanweisung, Sicherstellung der menschlichen Aufsicht und – bei bestimmten Systemen – eine Grundrechte-Folgenabschätzung (Art. 26, 27).

Stufenweiser Zeitplan

  • Feb 2025: Verbote (Art. 5) und KI-Kompetenz (Art. 4)
  • Aug 2025: GPAI-Modelle und Governance
  • Aug 2026: Volle Anwendung Hochrisiko-KI

Umsetzung

Wie MGMSYS den AI Act abbildet

Jede AI-Act-Pflicht hat im KIMS-Modul einen klaren Ort. Über das Cross-Reporting zählen gepflegte Maßnahmen auch für ISO 42001, ISO 27001 und das Datenschutzmanagement.

PflichtAbbildung in MGMSYS
KI-Inventar und KlassifikationKIMS-Systemregister: Erfassung, Risikoeinstufung, Anhang-III-Zuordnung
Risikomanagement (Art. 9)Risikoregister mit Bewertungsskala, Maßnahmen und Re-Assessment
Daten-Governance (Art. 10)Nachweis zu Trainings-, Validierungs- und Testdaten
Technische Dokumentation (Art. 11)Strukturierte Dokumentenablage je KI-System, versioniert
Menschliche Aufsicht (Art. 14)Rollen, Eingriffskonzepte und Verantwortlichkeiten je System
Transparenz (Art. 13, 50)Kennzeichnungs- und Gebrauchsanweisungs-Vorlagen
KI-Kompetenz (Art. 4)Schulungen: Pflichtkurse, Teilnahmenachweis, Wiederholungslogik
Grundrechte-Folgenabschätzung (Art. 27)Geführter Workflow für Betreiber mit Dokumentation
Cross-ReportingEine Maßnahme, viele Frameworks: ISO 42001, ISO 27001, DSGVO

Umsetzung in fünf Schritten

  1. 1

    KI-Systeme erfassen

    Vollständiges Inventar aller eingesetzten, entwickelten oder bezogenen KI-Systeme – inklusive SaaS-Diensten.

  2. 2

    Risiko klassifizieren

    Einordnung in unakzeptables, hohes, begrenztes oder minimales Risiko; Anhang-III-Prüfung und Begründung dokumentieren.

  3. 3

    Pflichten ableiten

    Pro System die anwendbaren Pflichten nach Art. 9–15 bzw. Transparenzpflichten festlegen und Verantwortliche zuweisen.

  4. 4

    Prozesse einrichten

    Risikomanagement, menschliche Aufsicht, Daten-Governance, KI-Kompetenz-Schulung und Meldeprozesse aufsetzen.

  5. 5

    Nachweise führen

    Revisionssichere Dokumentation und testat-fähiger Stand – jederzeit vorzeigbar statt jährlich neu zusammengesucht.

Häufige Fragen

Gilt der EU AI Act auch für KMU?

Ja. Der AI Act knüpft nicht an die Unternehmensgröße an, sondern an die Rolle (Anbieter, Betreiber, Importeur, Händler) und die Risikoklasse des KI-Systems. Für KMU gibt es Erleichterungen bei der Dokumentation, die Grundpflichten bleiben aber bestehen.

Sind wir betroffen, wenn wir KI nur als SaaS nutzen?

Häufig ja. Wer ein KI-System im eigenen Geschäftsbetrieb einsetzt, gilt in der Regel als Betreiber und muss insbesondere bei Hochrisiko-Systemen Pflichten wie menschliche Aufsicht und ggf. eine Grundrechte-Folgenabschätzung erfüllen.

Was ist ein KI-Managementsystem (KIMS)?

Ein KI-Managementsystem bündelt Strukturen, Prozesse und Nachweise für den verantwortungsvollen Umgang mit KI. Es orientiert sich an der ISO/IEC 42001 und macht die Anforderungen des EU AI Act im Unternehmen operativ steuerbar.

Bis wann müssen die Pflichten umgesetzt sein?

Die Verbote und die Pflicht zur KI-Kompetenz gelten seit Februar 2025, Governance- und GPAI-Regeln seit August 2025. Die vollständigen Pflichten für Hochrisiko-KI greifen ab dem 2. August 2026, erweiterte Pflichten in regulierten Sektoren ab August 2027.

Wie hängt der AI Act mit ISO 42001 und ISO 27001 zusammen?

ISO/IEC 42001 liefert den Managementsystem-Rahmen für KI und ist ein sehr guter Ausgangspunkt für die AI-Act-Umsetzung, deckt sie aber nicht vollständig ab. Über das Cross-Reporting in MGMSYS zahlen gepflegte Maßnahmen zugleich auf ISO 42001, ISO 27001 und den Datenschutz ein.

Ein gelebtes KI-Managementsystem statt Aktenordner

MGMSYS liefert die Struktur, damit die vom EU AI Act geforderten Nachweise nicht jedes Jahr neu zusammengetragen werden müssen, sondern als gepflegter, jederzeit vorzeigbarer Stand existieren.

Kostenlosen Testzugang starten