EU-Verordnung 2024/1689
EU AI Act umsetzen – Pflichten, Risikoklassen, Nachweise
Der EU AI Act ist der weltweit erste umfassende Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz und gilt seit dem 1. August 2024 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Er verfolgt einen risikobasierten Ansatz: Je höher das Risiko eines KI-Systems, desto strenger die Anforderungen. MGMSYS führt Sie von der Betroffenheitsprüfung über die Risikoklassifikation bis zum revisionssicheren Nachweis.
Betroffenheit
Sind Sie betroffen?
Der AI Act gilt für Anbieter, Betreiber, Importeure und Händler von KI-Systemen. Auch wer KI nur als SaaS-Dienst nutzt, kann als Betreiber Pflichten erfüllen müssen – insbesondere bei Hochrisiko-Systemen. Eine strukturierte Einordnung ist der erste Schritt.
Geltung
seit 1. Aug 2024
Die Verordnung (EU) 2024/1689 gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und wird stufenweise wirksam – Verbote und KI-Kompetenz bereits seit Februar 2025.
Risikoklassen
4 Stufen
Unakzeptables, hohes, begrenztes und minimales Risiko. Die Einstufung bestimmt, welche Pflichten greifen – von Verbot bis freiwilligem Verhaltenskodex.
Sanktionen
bis 35 Mio € / 7 %
Bei verbotenen KI-Praktiken bis 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes. Für weitere Verstöße bis 15 Mio. € oder 3 %.
Risikoklassifikation
Die vier Risikoklassen des AI Act
Unakzeptables Risiko (Art. 5)
Hohes Risiko (Art. 6, Anhang III)
Begrenztes Risiko (Art. 50)
Minimales Risiko
Pflichten
Pflichten für Hochrisiko-KI nach Art. 9–15
- Risikomanagementsystem über den Lebenszyklus (Art. 9)
- Daten-Governance und Datenqualität (Art. 10)
- Technische Dokumentation (Art. 11)
- Automatische Protokollierung / Logging (Art. 12)
- Transparenz und Gebrauchsanweisung (Art. 13)
- Menschliche Aufsicht (Art. 14)
- Genauigkeit, Robustheit, Cybersicherheit (Art. 15)
- KI-Kompetenz des Personals für alle Systeme (Art. 4)
Pflichten für Betreiber
Stufenweiser Zeitplan
- Feb 2025: Verbote (Art. 5) und KI-Kompetenz (Art. 4)
- Aug 2025: GPAI-Modelle und Governance
- Aug 2026: Volle Anwendung Hochrisiko-KI
Umsetzung
Wie MGMSYS den AI Act abbildet
Jede AI-Act-Pflicht hat im KIMS-Modul einen klaren Ort. Über das Cross-Reporting zählen gepflegte Maßnahmen auch für ISO 42001, ISO 27001 und das Datenschutzmanagement.
| Pflicht | Abbildung in MGMSYS |
|---|---|
| KI-Inventar und Klassifikation | KIMS-Systemregister: Erfassung, Risikoeinstufung, Anhang-III-Zuordnung |
| Risikomanagement (Art. 9) | Risikoregister mit Bewertungsskala, Maßnahmen und Re-Assessment |
| Daten-Governance (Art. 10) | Nachweis zu Trainings-, Validierungs- und Testdaten |
| Technische Dokumentation (Art. 11) | Strukturierte Dokumentenablage je KI-System, versioniert |
| Menschliche Aufsicht (Art. 14) | Rollen, Eingriffskonzepte und Verantwortlichkeiten je System |
| Transparenz (Art. 13, 50) | Kennzeichnungs- und Gebrauchsanweisungs-Vorlagen |
| KI-Kompetenz (Art. 4) | Schulungen: Pflichtkurse, Teilnahmenachweis, Wiederholungslogik |
| Grundrechte-Folgenabschätzung (Art. 27) | Geführter Workflow für Betreiber mit Dokumentation |
| Cross-Reporting | Eine Maßnahme, viele Frameworks: ISO 42001, ISO 27001, DSGVO |
Umsetzung in fünf Schritten
- 1
KI-Systeme erfassen
Vollständiges Inventar aller eingesetzten, entwickelten oder bezogenen KI-Systeme – inklusive SaaS-Diensten.
- 2
Risiko klassifizieren
Einordnung in unakzeptables, hohes, begrenztes oder minimales Risiko; Anhang-III-Prüfung und Begründung dokumentieren.
- 3
Pflichten ableiten
Pro System die anwendbaren Pflichten nach Art. 9–15 bzw. Transparenzpflichten festlegen und Verantwortliche zuweisen.
- 4
Prozesse einrichten
Risikomanagement, menschliche Aufsicht, Daten-Governance, KI-Kompetenz-Schulung und Meldeprozesse aufsetzen.
- 5
Nachweise führen
Revisionssichere Dokumentation und testat-fähiger Stand – jederzeit vorzeigbar statt jährlich neu zusammengesucht.
Häufige Fragen
- Gilt der EU AI Act auch für KMU?
Ja. Der AI Act knüpft nicht an die Unternehmensgröße an, sondern an die Rolle (Anbieter, Betreiber, Importeur, Händler) und die Risikoklasse des KI-Systems. Für KMU gibt es Erleichterungen bei der Dokumentation, die Grundpflichten bleiben aber bestehen.
- Sind wir betroffen, wenn wir KI nur als SaaS nutzen?
Häufig ja. Wer ein KI-System im eigenen Geschäftsbetrieb einsetzt, gilt in der Regel als Betreiber und muss insbesondere bei Hochrisiko-Systemen Pflichten wie menschliche Aufsicht und ggf. eine Grundrechte-Folgenabschätzung erfüllen.
- Was ist ein KI-Managementsystem (KIMS)?
Ein KI-Managementsystem bündelt Strukturen, Prozesse und Nachweise für den verantwortungsvollen Umgang mit KI. Es orientiert sich an der ISO/IEC 42001 und macht die Anforderungen des EU AI Act im Unternehmen operativ steuerbar.
- Bis wann müssen die Pflichten umgesetzt sein?
Die Verbote und die Pflicht zur KI-Kompetenz gelten seit Februar 2025, Governance- und GPAI-Regeln seit August 2025. Die vollständigen Pflichten für Hochrisiko-KI greifen ab dem 2. August 2026, erweiterte Pflichten in regulierten Sektoren ab August 2027.
- Wie hängt der AI Act mit ISO 42001 und ISO 27001 zusammen?
ISO/IEC 42001 liefert den Managementsystem-Rahmen für KI und ist ein sehr guter Ausgangspunkt für die AI-Act-Umsetzung, deckt sie aber nicht vollständig ab. Über das Cross-Reporting in MGMSYS zahlen gepflegte Maßnahmen zugleich auf ISO 42001, ISO 27001 und den Datenschutz ein.
Den EU AI Act sicher erfüllen – und belegen
MGMSYS liefert die Struktur, damit die vom EU AI Act geforderten Nachweise nicht jedes Jahr neu zusammengetragen werden müssen, sondern als gepflegter, jederzeit vorzeigbarer Stand existieren.