StartProdukteSEPA – SEPA-Mandatsverwaltung

Lastschriftmandate · SEPA-Regelwerk des EPC

SEPA-Mandate verwalten – Einzüge und Abbuchungen an einer Stelle

Ein Lastschriftmandat ist die Erlaubnis, Geld von einem Konto einzuziehen. MGMSYS führt beide Richtungen an einer Stelle: die Mandate, mit denen Sie einziehen, und die, mit denen Dritte bei Ihnen abbuchen – mit Formular, Fristen und Nachweis.

Unverbindlich testen – keine Verpflichtung, keine automatische Vertragsbindung.

Noch nicht bereit für den vollen Testzugang? Lassen Sie sich SEPA – SEPA-Mandatsverwaltung persönlich zeigen.

Worum es geht

Was SEPA – SEPA-Mandatsverwaltung löst

Das unterschriebene Mandat liegt im Ordner, die Referenz in einer Tabelle und der letzte Einzug im Gedächtnis. Fällt ein Mandat nach 36 Monaten ohne Einzug weg, merkt man es erst an der Rücklastschrift. Und wer bei Ihnen abbucht, weiß im Zweifel niemand genau.

Das Modul führt jedes Mandat mit seinen Pflichtangaben, dem unterschriebenen Beleg und den Fristen, die daran hängen – für die eigene Gesellschaft und für betreute Firmen.

Funktionen

Zentrale Funktionen

Beide Richtungen getrennt

Eigene Einzüge (Sie sind Gläubiger) und fremde Abbuchungen (ein Dritter zieht bei Ihnen ein) sind zwei Listen mit unterschiedlichen Pflichtangaben – je Firma mit eigener Gläubiger-Identifikationsnummer, auch für betreute Mandanten.

Das Blatt liegt beim Eintrag

Unterschriebene Formulare als PDF oder Bild hochladen – oder den Mandatsvordruck im Wortlaut der Deutschen Kreditwirtschaft erzeugen, als Basis- oder Firmenlastschrift, deutsch oder englisch.

Digitale Unterschrift

Der Zahler unterschreibt über einen Link ohne Anmeldung. Zeitpunkt, IP-Adresse und eine Prüfsumme über den unterschriebenen Wortlaut stehen im abgelegten PDF.

Einreichung bei der Bank

Einzugslauf aus den fälligen Mandaten bilden, Vorabankündigung je Zahler erzeugen und die Datei im Format pain.008.001.02 herunterladen. Den Sequenztyp FRST, RCUR oder OOFF setzt das Modul selbst.

Fristenwächter

Ein Mandat verfällt nach 36 Monaten ohne Einzug. Das Modul warnt vorher – ebenso bei auslaufender Befristung und bei laufenden Mandaten ohne unterschriebenen Nachweis.

Prüfziffern statt Vertrauen

IBAN, BIC und Gläubiger-Identifikationsnummer werden über ihre Prüfziffern geprüft, die Mandatsreferenz gegen den SEPA-Zeichensatz. Die IBAN liegt verschlüsselt in der Datenbank.

In der Praxis

Typischer Ablauf

  1. 1Firma anlegen – eigene Gesellschaft oder betreute Firma, mit Gläubiger-Identifikationsnummer und Konto
  2. 2Mandate erfassen oder aus CSV bzw. Excel importieren, erst im Probelauf, dann übernehmen
  3. 3Unterschriebenes Formular hochladen oder digital unterschreiben lassen
  4. 4Einzüge erfassen – davon hängt die 36-Monats-Frist ab
  5. 5Einzugslauf erzeugen, ankündigen, freigeben und die Datei pain.008 bei der Bank einreichen

Für wen

Buchhaltung und FinanzenSteuerberatung und Verwaltung betreuter FirmenVereine und Verbände mit BeitragseinzugGeschäftsführungDatenschutzbeauftragte

Rechtlicher Bezug

Bezug: SEPA-Regelwerke des European Payments Council für die Basislastschrift (SDD Core) und die Firmenlastschrift (SDD B2B), die Beispielformulare der Deutschen Kreditwirtschaft und das Nachrichtenformat pain.008.001.02 nach ISO 20022. Die Gläubiger-Identifikationsnummer vergibt in Deutschland die Deutsche Bundesbank. Das Modul verwaltet Mandate und erzeugt die Einreichungsdatei; es hat keine Verbindung zu einem Bankrechner und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Zieht das Modul Lastschriften ein?
Es bereitet den Einzug vollständig vor: Posten sammeln, Vorabankündigung erzeugen, Datei im Format pain.008 ausgeben. Eingereicht wird sie in Ihrem Banking-Programm – eine Verbindung zur Bank hat das Modul nicht.
Wann verfällt ein SEPA-Mandat?
36 Monate nach dem letzten Einzug. Wurde noch nie eingezogen, rechnet das Modul ab dem Unterschriftsdatum. Gewarnt wird in mehreren Stufen vorher, der Status wird aber nie still umgestellt.
Reicht eine digital geleistete Unterschrift?
Das SEPA-Regelwerk verlangt keine qualifizierte elektronische Signatur; es kommt auf den Nachweis an. Das Modul hält Zeitpunkt, IP-Adresse, Browser und eine Prüfsumme über den unterschriebenen Wortlaut fest – rechtlich eine einfache elektronische Signatur nach Art. 25 eIDAS.
Wie lange muss ich ein Mandat aufbewahren?
Mindestens 13 Monate nach dem letzten Einzug oder dem Widerruf. Das Modul sperrt das Löschen bis dahin und nennt beim Versuch den Grund und das Datum; handels- und steuerrechtliche Fristen können länger sein.
Können wir Mandate für unsere Mandanten führen?
Ja. Betreute Firmen werden mit eigener Gläubiger-Identifikationsnummer angelegt; jedes Mandat zeigt, zu welcher Firma es gehört. Gedacht für Kanzleien, Verwaltungen und Verbände.

Mandate, die im Ernstfall auffindbar sind

Testen Sie die SEPA-Mandatsverwaltung mit Ihren eigenen Mandaten – Import, Vordruck, Fristen und Einzugslauf inbegriffen.

SEPA-Mandatsverwaltung Software – Lastschriftmandate verwalten