StartProdukteERe – eRechnung (XRechnung/ZUGFeRD)

E-Rechnungspflicht / EN 16931

E-Rechnung mit XRechnung und ZUGFeRD rechtssicher umsetzen

Strukturierte E-Rechnungen empfangen, erzeugen, validieren und revisionssicher archivieren – im Standard EN 16931.

Unverbindlich testen – keine Verpflichtung, keine automatische Vertragsbindung.

Worum es geht

Was ERe – eRechnung (XRechnung/ZUGFeRD) löst

Seit dem 01.01.2025 müssen Unternehmen im B2B strukturierte E-Rechnungen empfangen können – die Versandpflicht folgt gestaffelt ab 2027 für Unternehmen über 800.000 € Vorjahresumsatz und ab 2028 für alle. Wer weiterhin nur PDF- oder Papierrechnungen verarbeitet, riskiert Verzögerungen, manuelle Fehler und Lücken in der GoBD-konformen Aufbewahrung.

Mit dem Modul ERe verarbeiten Sie E-Rechnungen durchgängig digital: vom Empfang strukturierter Belege über die Erzeugung im richtigen Format bis zur revisionssicheren Archivierung. Unterstützt werden die in Deutschland zulässigen Formate XRechnung und ZUGFeRD nach der europäischen Norm EN 16931 – mit Validierung und nachvollziehbarem Prüf-Workflow.

Funktionen

Zentrale Funktionen

Empfang und Erzeugung in einem

E-Rechnungen strukturiert empfangen und im passenden Format erzeugen – ohne Medienbruch zwischen Eingang und Ausgang.

XRechnung und ZUGFeRD nach EN 16931

Die in Deutschland zulässigen Formate werden unterstützt; eine Validierung prüft die Konformität zur Norm EN 16931.

Nachvollziehbarer Prüf-Workflow

Eingehende Rechnungen durchlaufen einen definierten Prüf- und Freigabeprozess – mit klaren Zuständigkeiten und Status.

GoBD-konforme Archivierung

Belege werden revisionssicher abgelegt, sodass Aufbewahrung und Nachvollziehbarkeit jederzeit gegeben sind.

Fristen im Blick

Die gestaffelten Pflichttermine ab 2025, 2027 und 2028 lassen sich strukturiert vorbereiten und nachhalten.

In der Praxis

Typischer Ablauf

  1. 1E-Rechnungen strukturiert empfangen oder importieren
  2. 2Format und Konformität zur Norm EN 16931 validieren
  3. 3Belege durch den Prüf- und Freigabeprozess führen
  4. 4Ausgangsrechnungen als XRechnung oder ZUGFeRD erzeugen
  5. 5Alle Belege GoBD-konform und revisionssicher archivieren

Für wen

Finanz- und BuchhaltungsabteilungenGeschäftsführung kleiner und mittlerer UnternehmenSteuer- und Rechnungswesen-VerantwortlicheIT-Verantwortliche für ERP-AnbindungEinkauf und KreditorenbuchhaltungCompliance- und Revisionsverantwortliche

Rechtlicher Bezug

Die E-Rechnungspflicht im B2B sieht den verpflichtenden Empfang strukturierter E-Rechnungen ab dem 01.01.2025 sowie eine gestaffelte Versandpflicht ab 2027 (Unternehmen über 800.000 € Vorjahresumsatz) bzw. 2028 (alle Unternehmen) vor; zulässige Formate sind XRechnung und ZUGFeRD nach der Norm EN 16931, die Archivierung erfolgt GoBD-konform. MGMSYS unterstützt die Umsetzung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht?
Der Empfang strukturierter E-Rechnungen ist im B2B seit dem 01.01.2025 verpflichtend. Die Versandpflicht folgt gestaffelt: ab 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz und ab 2028 für alle Unternehmen.
Welche Formate unterstützt das Modul?
Unterstützt werden die in Deutschland zulässigen Formate XRechnung und ZUGFeRD, die beide der europäischen Norm EN 16931 entsprechen. Eingehende und ausgehende Rechnungen werden gegen diese Norm validiert.
Wie wird die Aufbewahrung geregelt?
Die Belege werden revisionssicher und GoBD-konform archiviert, sodass die Nachvollziehbarkeit und ordnungsgemäße Aufbewahrung über den gesamten Aufbewahrungszeitraum gewährleistet sind.

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