Glossar
IKT-Drittdienstleister
Unternehmen, das Finanzunternehmen IKT-Dienstleistungen erbringt
Definition
IKT-Drittdienstleister sind nach DORA Unternehmen, die IKT-Dienstleistungen erbringen – etwa Rechenzentrums-, Cloud-, Software- oder Netzwerkdienste. Sie sind in Art. 2 Abs. 1 Buchst. u DORA als eigene Adressatengruppe genannt. Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben am 18. November 2025 erstmals 19 Anbieter als kritische IKT-Drittdienstleister nach Art. 31 DORA benannt.
Praxisbezug
Für Finanzunternehmen steht das Management des IKT-Drittparteienrisikos im Vordergrund: Art. 28 und 30 DORA legen Anforderungen an Vorabprüfung, Ausstiegsstrategien und Vertragsinhalte fest. Für Vereinbarungen, die kritische oder wichtige Funktionen unterstützen, konkretisiert die Delegierte Verordnung (EU) 2024/1773 die Leitlinie zu Sorgfaltsprüfung, Interessenkonflikten, Leistungsüberwachung und Ausstieg; die Delegierte Verordnung (EU) 2025/532 regelt seit dem 22. Juli 2025 die Unterauftragsvergabe. Alle Vereinbarungen fließen in das Informationsregister ein.
Verwandte Begriffe
In MGMSYS
Das DORA-Modul führt IKT-Dienstleister mit LEI bzw. EUID, gleicht sie mit der ESA-Liste der kritischen IKT-Drittdienstleister ab und prüft jede Vereinbarung gegen Art. 30 DORA; bei kritischen oder wichtigen Funktionen zusätzlich gegen Art. 28 Abs. 4 und 8, die Del. VO 2024/1773 (nicht im vereinfachten Rahmen und nicht für Kleinstunternehmen) und – wenn Unterauftragsvergabe zulässig ist – die Del. VO 2025/532. Eine Lücke lässt sich nur mit dokumentierter Risikoannahme (Person, Frist) speichern.
Quelle
Art. 2, 28–31 VO (EU) 2022/2554; Del. VO (EU) 2024/1773; Del. VO (EU) 2025/532